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Fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.09.2011, 14:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 3
Standard Fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand

Hallo zusammen,

angefangen im Dezember 2010 mit ausstehendem Lohn seitens des Arbeitgebers meines Freundes, konnten wir seit dem die Miete nicht vollständig und pünktlich zahlen.
In den folgenden Monaten kam nun immer wieder neue Schwierigkeiten hinzu.
Kurzum bekamen wir Freitag die fristlose Kündigung durch den Vermieter.

Begleichen können wir die komplette Summe jetzt nicht innerhalb der 2 Wochen die wir bis zum Auszug Zeit haben.
Können wir die Auszugsfrist verlängern, da ich hochschwanger bin und in 14 Tagen meine Tochter erwarte, und wir es weder schaffen, bzw. es mir auch nicht zumutbar ist nun umzuziehen?
Bzw. hätte es denn Sinn das ganze mit einer Ratenzahlungsvereinbarung (sofern sich der Vermieter darauf einlässt) zu umgehen?

Mit der Vermietung konnte man noch nie wirklich reden, es ging bspw.um Reparaturen, Schimmelbeseitigung, die Verankerung der Wohnungstür ist lose, nichts wurde behoben. Nun haben wir auch noch Salpeter festgestellt.
Kann man den Restforderungsbetrag im Nachhinein wegen dieser Mängel mindern?

Vielen Dank für eure Antworten



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  #2  
Alt 05.09.2011, 15:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand

Zitat:
In den folgenden Monaten kam nun immer wieder neue Schwierigkeiten hinzu.
So hart es klingen mag, persönliche Probleme ändern nichts an der Pflicht zur pünktlichen Mietzahlung.

Zitat:
Kurzum bekamen wir Freitag die fristlose Kündigung durch den Vermieter.
Das ist sein gutes Recht, wenn er in dieser Situation die Notbremse zieht.

Zitat:
Können wir die Auszugsfrist verlängern, da ich hochschwanger bin.....mit einer Ratenzahlungsvereinbarung (sofern sich der Vermieter darauf einlässt)
Dazu muss und sollte man unbedingt das Gepräch mit dem Vermieter suchen. Dem wird es sicherlich auch besser gefallen, die Angelegenheit ließe sich ohne Gericht klären.

Zitat:
Kann man den Restforderungsbetrag im Nachhinein wegen dieser Mängel mindern?
Das sollten Sie in dieser Situation aber ganz schnell vergessen. Sie sind Bittsteller und sollten aus dem Grunde keine Forderungen stellen.

Und, fristlose Kündigung bedeutet nicht, dass Sie kein Dach mehr über dem Kopf haben. Bei Ihnen dürfte ein Härtefall vorliegen und bevor ein Gericht einen Auszug aus der Wohnung anordnet werden etliche Monate vergehen. Aber Sie sollten auch bedenken, dass dann noch zusätzliche Kosten auf Sie zurollen.
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