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Melcvana 18.09.2011 22:23

Kündigung durch Vermieter
 
Hallo zusammen!

Ich wohne in meiner jetztigen Wohnung seit dem 01.06.2011 (wegen Arbeitsaufnahme). Heute (18.09.2011) habe ich einen Anruf meiner Vermieterin erhalten,weil sie sich erkundigen wollte, ob ich ihre Kündigung erhalten habe. Dies habe ich beneint. Sie meinte das sie mir eine Kündigung zu geschickt habe.Darin soll stehen,dass ich zum den 01.12.2011 gekündigt werde.Ich habe leider diese schreiben nicht bekommen. Selbst eine Karte vom Postbote war nicht im Briefkasten.
Sie ist zu ihren Freund gezogen. Die Beziehung ist wohl vorbei und Sie wohnt wohl jetzt auch in einer Mietswohnung,diese wurde wohl gekündigt,weil das Haus verkauft wird. Was passiert wenn ich bis zum 01.12.2011 keine Wohung gefunden habe? Darf die Vermieterin mich aus der Wohnung schmeissen? Ich lebe mit meiner Tochter hier (bin alleinerziehende Mutter und im Schichtdienst).Wie verhalte ich mich richtig? Kann mir jemand helfen?

Liebe grüße Melcvana

Regenmacher 19.09.2011 09:22

AW: Kündigung durch Vermieter
 
Die Kündigung einer Wohnung muss immer beweisbar schriftlich erfolgen. In Ihrem Fall könnte man davon ausgehen, dass Ihre Vermieterin Eigenbedarf anmelden wird. Dieser Kündigungsgrund wird im Allgemeinen von den Gerichten als ausreichend betrachtet.

Da die kündigung Sie (noch) nicht erreicht hat, ist sie auch noch nicht gültig. Ihre Vermieterin hat jetzt die Möglichkeit die Kündigung zum 31.12.2011 auszusprechen. In dieser Zeit sollten Sie sich ernsthaft um eine neue Bleibe bemühen, denn eine Weigerung würde eine Räumungsklage bedeuten. Und die wird teuer für Sie.

Reden Sie mit der Vermieterin, ob es nicht einen gemeinsamen Weg gibt.

Lesen Sie bitte hier zum Thema Kündigung: BGB Mietrecht - Gesetz Mietrecht - Mietrechtsgesetz

uhecktor 19.09.2011 16:41

AW: Kündigung durch Vermieter
 
Da werde ich ,wohl oder übel dem Beitrag wiedersprechen, wenn du zum Kündigungsende keine entsprechend gleichwertige Wohnung für dich und deine Tochter gefunden hast, ist noch keine Räumungsklage im Gespräch, so einfach geht das heute nicht mehr ,schon gar nicht wenn Kinder die Wohnung mitbewohnen,lass dich vom Mieterverein belehren,und dir Tips geben,das hier kannste vergessen!!!!!!
GLG
Ulla

Recht-Einfach 20.09.2011 00:18

AW: Kündigung durch Vermieter
 
Hallo,

die Härtefallregelungen, auf welche sich meine Vorrednerin in Ihrem Beitrag bezieht, gilt ausschliesslich für fristlose Kündigungen! Hier haben gewisse Menschen in ihren Lebensumständen das Recht die Frist zum Auszug zu verlängern, wenn ihnen eine erhebliche Härte durch diese fristlose Kündigung drohen sollte!

Wenn Sie also die Kündigung wegen Eigenbedarf (natürlich schriftlich) erhalten sollten, ist diese auch rechtswirksam.

Dass eine Räumungsklage seine Zeit braucht ist zwar richtig, aber es wird nicht nur teuer, sondern auch sehr unangenehm für Sie. Denn gegen eine ordnungsgemäße Kündigung kann auch kein Rechtsanwalt oder Mieterverein helfen, da die drei Monate eigentlich ausreichen sollten, um eine neue Wohnung zu finden!


Mietrecht Einfach

uhecktor 20.09.2011 08:37

AW: Kündigung durch Vermieter
 
Nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Vermieter gegebenenfalls eine vergleichbare andere Wohnung aus ihrem Bestand anbieten, wenn während der Kündigungsfrist eine solche Wohnung frei wird. Geschieht dies nicht, muss der Mieter seine bisherige Wohnung nicht räumen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. (Az.: VIII ZR 78/10)

Damit gab der BGH einem Ehepaar in Bonn recht. Die Vermieterin hatte die Wohnung im April 2008 wegen Eigenbedarfs zum 31. Januar 2009 gekündigt - die Tochter sollte mit Beginn ihres Studiums einen eigenen Hausstand gründen und die bisherige Mieterwohnung beziehen. Während dieser Frist wurde die Wohnung im Obergeschoss des Hauses frei. Diese Wohnung wurde neu vermietet, ohne die gekündigten Mieter zu informieren. Die weigerten sich daher, ihre Wohnung zu verlassen.

uhecktor 20.09.2011 08:40

AW: Kündigung durch Vermieter
 
Zitat:

Zitat von uhecktor (Beitrag 3902)
Nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Vermieter gegebenenfalls eine vergleichbare andere Wohnung aus ihrem Bestand anbieten, wenn während der Kündigungsfrist eine solche Wohnung frei wird. Geschieht dies nicht, muss der Mieter seine bisherige Wohnung nicht räumen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. (Az.: VIII ZR 78/10)

Damit gab der BGH einem Ehepaar in Bonn recht. Die Vermieterin hatte die Wohnung im April 2008 wegen Eigenbedarfs zum 31. Januar 2009 gekündigt - die Tochter sollte mit Beginn ihres Studiums einen eigenen Hausstand gründen und die bisherige Mieterwohnung beziehen. Während dieser Frist wurde die Wohnung im Obergeschoss des Hauses frei. Diese Wohnung wurde neu vermietet, ohne die gekündigten Mieter zu informieren. Die weigerten sich daher, ihre Wohnung zu verlassen.

Nach dem Richterspruch muss der Vermieter oder sein Angehöriger die Wohnung mindestens drei Jahre lang nutzen. Das Gericht wies damit die Klage eines Vermieters ab, der seinem Mieter gekündigt und Eigenbedarf geltend gemacht hatte. Als Begründung gab er an, sein Sohn solle in die Wohnung einziehen.

Die Richter werteten das als nicht überzeugend. Der Sohn habe bisher einen unsteten Lebenswandel mit häufigen Wohnortwechseln gezeigt. Daher sei die Annahme berechtigt, die Gründe seien nur vorgeschoben.

uhecktor 20.09.2011 08:42

AW: Kündigung durch Vermieter
 
Mietverträge können nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Stört ein Mieter zum Beispiel den Hausfrieden, muss er erst abgemahnt werden, bevor seine Wohnung gekündigt werden kann. Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden (Az.: 3 C 22/10). Die Störung des Hausfriedens muss außerdem nachhaltig sein. Das bedeutet, sie darf nicht nur einmal vorgekommen sein.

Im konkreten Fall kündigte eine Vermieterin einen Mietvertrag schon kurz nach dessen Beginn fristlos, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 21/November 2010). Als Gründe führte die Vermieterin Zwischenfälle an, zu denen es seit dem Einzug der Mieterin gekommen war. So hatte diese zweimal die Polizei wegen Ruhestörung im Haus gerufen. Außerdem hatte sie sich geweigert, einem Handwerker Zutritt zur Wohnung zu gewähren, und sie hatte den Ausfall der Heizung beklagt.

Die Richter wiesen die Räumungsklage jedoch ab. Sie sahen den Hausfrieden durch die Vorfälle nicht nachhaltig gestört, weil es sich jeweils um Einzelfälle gehandelt habe. Außerdem sei die Mieterin nicht abgemahnt worden.

Recht-Einfach 20.09.2011 12:05

AW: Kündigung durch Vermieter
 
Zitat:

Zitat von uhecktor (Beitrag 3902)
Nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Vermieter gegebenenfalls eine vergleichbare andere Wohnung aus ihrem Bestand anbieten, wenn während der Kündigungsfrist eine solche Wohnung frei wird. Geschieht dies nicht, muss der Mieter seine bisherige Wohnung nicht räumen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. (Az.: VIII ZR 78/10)

Damit gab der BGH einem Ehepaar in Bonn recht. Die Vermieterin hatte die Wohnung im April 2008 wegen Eigenbedarfs zum 31. Januar 2009 gekündigt - die Tochter sollte mit Beginn ihres Studiums einen eigenen Hausstand gründen und die bisherige Mieterwohnung beziehen. Während dieser Frist wurde die Wohnung im Obergeschoss des Hauses frei. Diese Wohnung wurde neu vermietet, ohne die gekündigten Mieter zu informieren. Die weigerten sich daher, ihre Wohnung zu verlassen.


Ist diese Voraussetzung, dass sich eine gleichwertige Wohnung im Mietshaus befindet erfüllt?
Wenn nicht ist diese Sache hier nicht relevant! Auß0erdem würde die Vermieterin dann vermutlich diese auch beziehen und nicht dem Mieter kündigen und so Mieteinnahmen einbüßen!



Zitat:

Zitat von uhecktor (Beitrag 3903)
Nach dem Richterspruch muss der Vermieter oder sein Angehöriger die Wohnung mindestens drei Jahre lang nutzen. Das Gericht wies damit die Klage eines Vermieters ab, der seinem Mieter gekündigt und Eigenbedarf geltend gemacht hatte. Als Begründung gab er an, sein Sohn solle in die Wohnung einziehen.

Die Richter werteten das als nicht überzeugend. Der Sohn habe bisher einen unsteten Lebenswandel mit häufigen Wohnortwechseln gezeigt. Daher sei die Annahme berechtigt, die Gründe seien nur vorgeschoben.


Weder der Sohn noch die Tochter der Vermieterin zieht hier in die Wohnung, sondern die Vermieterin selbst. Und für wie Nachhaltig dieser Sachverhalt bewertet werden kann, entzieht sich der Kenntnis aller hier!


Zitat:

Zitat von uhecktor (Beitrag 3904)
Mietverträge können nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Stört ein Mieter zum Beispiel den Hausfrieden, muss er erst abgemahnt werden, bevor seine Wohnung gekündigt werden kann. Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden (Az.: 3 C 22/10). Die Störung des Hausfriedens muss außerdem nachhaltig sein. Das bedeutet, sie darf nicht nur einmal vorgekommen sein.

Im konkreten Fall kündigte eine Vermieterin einen Mietvertrag schon kurz nach dessen Beginn fristlos, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 21/November 2010). Als Gründe führte die Vermieterin Zwischenfälle an, zu denen es seit dem Einzug der Mieterin gekommen war. So hatte diese zweimal die Polizei wegen Ruhestörung im Haus gerufen. Außerdem hatte sie sich geweigert, einem Handwerker Zutritt zur Wohnung zu gewähren, und sie hatte den Ausfall der Heizung beklagt.

Die Richter wiesen die Räumungsklage jedoch ab. Sie sahen den Hausfrieden durch die Vorfälle nicht nachhaltig gestört, weil es sich jeweils um Einzelfälle gehandelt habe. Außerdem sei die Mieterin nicht abgemahnt worden.


Bitte lesen Sie genau anstatt aus dem Zusammenhang herausgerissene Urteile zu verbreiten! Es geht hier nicht um eine fristlose Kündigung! Sondern um eine ordentliche Kündigung wegen der Anmeldung von Eigenbedarf.


Ich halte es für grob fahrlässig dem Themenersteller hier im Forum zu einer gerichtlichen (und somit möglicherweise teuren) Auseinandersetzung zu raten, wenn innerhalb einer Frist von drei Monaten einfach eine andere Wohnung gefunden werden kann.

Sollte dies nicht der Fall sein, kann immernoch das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden!


Mietrecht Einfach

Regenmacher 20.09.2011 13:43

AW: Kündigung durch Vermieter
 
Hallo Mietrecht-Einfach!

Das Beste für diesen Thread wäre doch die Schließung. Es bringt doch nichts, wenn hier eine Userin ohne Durchblick Ihre Parolen schreibt. Es ist doch offensichtlich, dass hier jemand keine Ahnung hat, davon aber sehr viel.

Recht-Einfach 20.09.2011 14:45

AW: Kündigung durch Vermieter
 
Ja, ich denke alles ist gesagt, was dem Fragesteller hoffentlich weiterhelfen kann!


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