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-   -   außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Mieter (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/ausserordentliche-fristlose-kuendigung-durch-den-mieter-1232.html)

Batta1407 20.09.2011 15:39

außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Mieter
 
hallo,
wir wohnen seit drei Jahren in einer Mietwohnung und haben ein gutes Verhältnis zu unserem Vermieter, der über uns wohnt.
Im Sommer 2010 hat die Gemeinde einen Platz errichtet, der die Ortschaft verschönern sollte und wir haben direkt vor der Haustür genau diesen Platz und ein REWE bis 24 Uhr.

Leider ist die Situation inzwischen so eskaliert, dass der Platz zum nächtlichen Jugendtreff wurde, wo bis spät in die Nacht, bzw. in den frühen Morgenstunden gesoffen und randaliert wird. Wir haben seit dem keine Nachtruhe mehr, außer im Winter. Unser Auto wurde mehrmals beschädigt, und trotz Berufstätigkeit und Schule schlafen wir kaum länger als 3-4 Stunden pro Nacht.
Meine Frage: Kann ich mein Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ich in absehbarer Zeit eine andere Wohnung finde? Ich habe meinem Vermieter schon mal angedeutet, dass wir die Situation hier nicht mehr aushalten.
Danke für Euere Hilfe.

Regenmacher 20.09.2011 16:47

AW: außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Mieter
 
Für eine fristlose Kündigung reichen diese Belästigungen garantiert nicht aus. Welche Gründe Ihr Vermieter akzeptieren müsste finden Sie hinter diesem Link:

Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Mieter

Sie werden also um die gesetzliche Frist von 3 Monaten nicht herum kommen.

Batta1407 20.09.2011 17:38

AW: außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Mieter
 
Hallo Regenmacher,

vielen Dank für Ihre Antwort.

"Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist für den Mieter möglich, sofern dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ein Verbleiben in der Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs 1 BGB). Das ist eine Generalklausel, der Gesetzgeber hat jedoch darauf verzichtet, einzelne Kündigungsgründe genauer zu bezeichnen oder zu umschreiben. Eine Ausnahme bildet die Gesundheitsgefährdung. Sofern die weitere Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheut verbunden ist, berechtigt das den Mieter auch ohne Abmahnung des Vermieter zu einer sofortigen fristlosen Kündigung".

Selbst seine Frau hat sich vom Arzt bescheinigen lassen, dass sie an Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme leidet und sie geht keiner Arbeit nach.
Ich denke, das ist Gesundheitsgefährdung ersten Grades.

Regenmacher 20.09.2011 18:04

AW: außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Mieter
 
Was Ihr Hausarzt bescheinigt ist nicht das Papier wert. Sie brauchen bei dem Nachweis einer Gesundheitsgefährdung das Attest eines Amtsarztes (Gesundheitsamt). Nur das zählt.


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