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Kautionsrückzahlung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.09.2011, 20:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2011
Beiträge: 1
Standard Kautionsrückzahlung

Hallo Liebe Experten,

habe da ein Problem.
Laut Mietvertrag soll eine Rückzahlung 3 Monate nach Kündigung des Mietvertrages erfolgen.
Ich habe vor 4,5 Monaten gekündigt, bin ausgezogen.
Es gab keine Beanstandung der Wohnung, Abnahmeprotokoll ohne Mängel.
Auch habe ich Miete immer pünktlich bezahlt.

Nach mehrmaligen Telefonaten wurde ich immer wieder vertröstet, es wurde sich nicht zurück gemeldet etc.

Welche Rechte hab ich jetzt, bzw. was muss ich im Vorfeld unternehmen bevor ich einen Anwalt drauf ansetzen kann ohne die Anwaltskosten tragen zu müssen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !



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  #2  
Alt 26.09.2011, 20:42
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kautionsrückzahlung

Hallo,

bitte prüfen Sie einmal diesen Artikel zum Thema Mietkaution Rückzahlung:
Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt

Dort sollten Sie erlesen können, dass sich nach Ihren Angaben der Vermieter in Verzug befindet und dementsprechend sollten Sie handeln.


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