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Hazilinde 30.09.2011 10:58

Fristlose Kündigung wegen Krankheit, Schlaganfall
 
Hallo,

meine Mutter erlitt vor etwa 6 Wochen einen Schlaganfall und ist nun in ihrer Bewegung sehr eingeschränkt.Sie kann ein paar Schritte am Gehstock gehen,ansonsten sitzt sie im Rollstuhl.Ihr linker Arm ist gelähmt,sie kann ihn nicht nutzen.
Sie befindet sich zur Zeit in Kurzzeitpflege eines Pflegeheims.Nun haben wir auf die Schnelle eine Wohnung im betreuten Wohnen für sie arrangiert.Der Umzug ist schon am 6.Oktober,weil dann die Kurzzeitpflege endet.
Ihre bisherige Wohnung kann sie nicht mehr nutzen,weil sie die steile Treppe zur Wohnung nicht passieren kann.Obergeschoss im Haus des Vermieters,also er wohnt unten.Das Badezimmer ist viel zu klein,um mit einem Rollstuhl oder Duschhocker die tägliche Körperhygiene zu verrichten usw.
Können wir die Wohnung fristlos kündigen,nach §569 BGB, weil extreme Sturzgefahr etc.besteht?
Der Vermieter besteht auf 9 Monate Kündigungsfrist,weil sie länger als 10 Jahre dort wohnt.

Lieb Grüße,
Hazilinde

Recht-Einfach 30.09.2011 11:28

AW: Fristlose Kündigung wegen Krankheit, Schlaganfall
 
Hallo Hazilinde,

ich glaube, eine fristlose Kündigung nach § 569 BGB Absatz 1 könnte möglich sein, ich bin jedoch nicht befugt dies zu beurteilen. Dies sollte ein Anwalt machen.

Mit der Kündigungsfrist ist Ihr Vermieter jedoch auf dem Holzweg. Ihre Frist beträgt immer drei Monate. Die neue Monate würden für eine Kündigung von Vermieterseite aus gelten zum Schutz des Mieters.

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