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der-dummkopf 12.10.2011 19:37

Fristlose Kündigung durch Vermieter per E-Mail
 
Habe am Freitag eine fristlose Kündigung via Email von meinen Vermieter erhalten.
Grund hat er keinen angegeben, denke aber das ich ihm zu problematisch bin da ich auch meinen Recht als Mieter bestehe. Er schrieb das ich die Wohnung am 10.10 übergeben sollte. Da ich aber bis zum 31.10.11 Miete bezahlt habe und ich auf die schnelle keine neue Wohnung finden würde habe ich dies ihn so zurückgemailt. In der Antwort kam da ich nicht bereit bin kurzfristig auszuziehen, ziehe er die Kündigung zurück und bestehe auf dem weiterführen des Mietvertrages.

Jetzt meine Frage, kann er so einfach die Kündigung zurückziehen und kann ich mich auf diese Mail beziehen wenn ich ohne Kündigungsfrist ausziehen will.

Regenmacher 13.10.2011 11:11

AW: Fristlose Kündigung durch Vermieter per E-Mail
 
Kündigungen von Wohnraum müssen immer schriftlich, d.h. mit einer Originalunterschrift, ausgesprochen werden. Da bei einem eMail oder auch Fax keine Unterschrift vorliegt ist diese Kündigung ungültig und gleichzeitig der Witz der Woche.


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