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time-less 25.10.2011 09:16

Kündigung wegen Eigenbedarf
 
Hallo, hätte eine Frage zur Eigenbedarfskündigung (einerseitz)... bei mir ist die Frist zum Ende April gesetzt. Wie ist es, wenn ich jetzt eine Wohnung/Haus finde, das ich allerdings schon zum Januar beziehen könnte, kann ich diese annehmen und zum Januar hin ausziehen, der muss ich unbedingt bis Ende April warten? Meine Vermieterin muss ja die 6 Monatige Kündigungsfrist einhalten, aber muss ich die auch?

Anderseitz, kann die Vermieterin zusätzlich eine Kündigung aussprechen, weil die Miete nicht pünktlich kam, sondern immer 1- 1/2 Wochen später? Eigentlich war das geklärt gewesen mit ihr, nur unsere Vermieterin ist eine sehr bestimmende und nur auf sich bedachte Person. Also der Mietvertrag war damals schon ausgefüllt und bei unterzeichnung haben wir sie aber darauf hingewiesen das der Monatliche Lohn immer so um den 10. kommt und sie meinte damals, joa das ist nicht schlimm. Festhalten, fand sie damals, nicht nötig, da sie ja bescheid weiß. Heute wissen wir, ja war ein Fehler. Wir waren niemals im Verzug, jeden Monat zum Lohnempfang, ging die Miete direkt an unsere Vermieterin raus. Kann sie trotzdem aufgrund dessen u.a. kündigen, wegen verzuges der Miete? Obwohl sie dieses 6 Jahre eigentlich akzeptiert hatte?

Regenmacher 25.10.2011 13:30

AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
 
Zitat:

Meine Vermieterin muss ja die 6 Monatige Kündigungsfrist einhalten, aber muss ich die auch?
Ihre Frist beträgt 3 Monate. Und die müssen Sie auch einhalten. Da spielt es keine Rolle, dass Ihr Vermieter bereits gekündigt hat.

Zitat:

Wir waren niemals im Verzug,
Das würden aber die Gerichte anders sehen: Die Fälligkeit der Miete - wann muss gezahlt werden?

Zitat:

Kann sie trotzdem aufgrund dessen u.a. kündigen, wegen verzuges der Miete?
Warum sollte sie sich die Mühe machen, doppelt zu kündigen. Eine Kündigung reicht doch. Übrigens, wenn Sie mit der Vermieterin zusammen unter einem Dach leben, dann kann Sie den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.

Lesen Sie: Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung


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