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LarryX 05.11.2011 04:07

Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??
 
Habe jüngst einen echt sehr umfangreichen Formularvertrag einer Hausverwaltung mit diversen Überraschungsklauseln und Vorschriften unterschrieben. Lacht mich aus, aber vor der Unterschrift habe ich aus bestimmten Gründen keine Besichtigung gemacht, auch weil das Angebot im Internet bei Immobilienscout bildlich und textlich viel versprach, was aber dann bei einer späteren Besichtigung nicht zutraf. Im Angebot stand auch nicht, dass die Küche völlig leer war, ohne Herd und Spüle. Nur ein Bild, doch ich nahm es nicht ernst. Ich fragte erst nach der Unterschrift.

Außerdem stand da, dass in den Schlafzimmern Teppichboden wäre. Es war aber dann nur Lineolium drin.

Habe vor Unterschrift den Vertrag zwar gelesen, doch wohl nicht genau genug. Im Mietvertrag las ich - zu spät, nach Unterschrift - ganz unten den Satz: "Der Mietvertrag wird mindstens für ein Jahr geschlossen." Ich meine, dass diese Klausel so auf jeden Fall unwirksam ist, oder? Es muß doch klar für beide Seiten ein Verzicht (bis 4 jahre) formuliert sein? Und vor allem war nie Seitens der Verwaltung die Rede davon, wurde nie erwähnt. Die Klausel wurde verheimlicht und mir untergeschoben.
Es sind noch etliche andere mieterfeindliche Klauseln drin, etwa die frühere Schönheitsreparaturklausel, die gerichtlich ungültig ist inzwischen. Außerdem, dass die Kaution bei Bedarf, wenn es der Vermieter für begründet hält, von diesem für Ausbesserungen etc. verbraucht werden kann und vom Mieter aufgestockt werden muß.

Bei der Besichtigung waren die Heizungen alle eingeschaltet und aufgedreht, doch sie blieben sämtlich kalt. Die Briefkästen und Namensschilder an der Tür waren teilweise völlig verwarlost und ohne Namen. Es hatte den insgesamt den Anschein, dass nur zwei bis drei Mieter hier wohnten, obwohl gesagt wurde, es wären sechs Parteien. Der Hof war ungepflegt und vermüllt. Es wurde ausgeplappert, das erfuhr ich, dass über mir die Nichte der Vermieterin wohnte, obwohl vorher keine Rede von Verwandschaft war sondern normalen Mietern. Das Angebot war so aufgemacht, dass man annehmen mußte, es wäre ein gepflegtes Objekt mit seriösen Mietern (ein altes Gutshaus in Mecklenburg: "Wohnen nach Gutsherrenart" hieß es! Der Eindruck im Angebot war mit Fotos und Aufmachung/Text nur darauf getrimmt, dass es wirklich als ein sehr gepflegtes Objekt schien.
Ja man kann fast lachen, ein tolles Erlebnis, wie im Film, und der dicke Formularvertrag hat noch einige andere unmögliche Klauseln auf Lager.

Ich habe den Vertrag jetzt schriftlich angefochten, allerdings habe ich die Formulierung "arglistige Täuschung" noch nicht gebraucht. Hoffe auf Einigung. Was meint ihr hier, hat einer schon mal Ähnliches erlebt und Erfahrungen, oder soll ich den Vertrag besser fristlos kündigen? Habe gelesen, dass die fristlose Kündigung auch bei gleichzeitiger Anfechtung möglich ist und rechtens ist. Der "Vertrag" ist so mieterfeindlich und einige Dinge sind wissentlich ja verschwiegen worden und dann noch die klar unzulässigen Klauseln, dass ich meine, er ist unwirksam? Zum Schluß muß ich erwähnen, dass eine Übergabe außer den Zählerständen der Aggregate noch nicht erfolgt ist und ich auch die Schlüssel erst nach Zahlung der gesamten Kaution erhalten soll. Einzugstermin und Übergabe sollte eigentlich Ende November sein, der Vertrag läuft ab 01.12.2011

Regenmacher 05.11.2011 07:52

AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, waskann ich tun ??
 
Zitat:

Habe gelesen, dass die fristlose Kündigung auch bei gleichzeitiger Anfechtung möglich ist und rechtens ist
Die fristlose Kündigung können Sie meiner Meinung nach vergessen. Die von Ihnen aufgeführten "Mängel" berechtigen mit Sicherheit nicht zu diesem Schritt.

Selbst mieterfeindliche Passagen und Klauseln im Vertrag sind kein Grund, diesen komplett anzufechten. Wenn Sie doch selbst wissen, dass die Schönheitsreparaturenklausel ungültig ist, dann müssen Sie bei Auszug auch nicht renovieren, so einfach ist das.

Zitat:

Im Angebot stand auch nicht, dass die Küche völlig leer war, ohne Herd und Spüle. Nur ein Bild, doch ich nahm es nicht ernst. Ich fragte erst nach der Unterschrift.
Was soll man darauf antworten? Meine gute Kinderstube verbietet es mir eine Antwort zu geben. Der einzige Raum einer Wohnung, den der Vermieter "möblieren" muss ist das Bad. Dort sind sanitäre Anlagen wie Badewanne, Dusche, WC und Handwaschbecken zu erwarten. Eine eingerichtete Küche nur dann, wenn dies im Angebot/Mietvertrag vereinbart ist.

Zitat:

waskann ich tun ??
Fristgerecht mit der Frist von 3 Monaten kündigen, mehr nicht. Den ersten Termin für eine Kündigung zum 31.Januar haben Sie bereits vertan. Das wäre nämlich der 3. oder 4. November gewesen, je nachdem, ob bei Ihnen der 1. November ein Feiertag war.

LarryX 05.11.2011 16:08

AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??
 
Danke zunächst für die klare Aufklärung von Regenmacher. Bleiben zwei wichtige Fragen:
1. Kann ich denn generell eine normale (dreimonatige) Kündigung bereits aussprechen vor dem im Mietvertrag vereinbarten Mietbeginn und und gilt/läuft die Frist bereits, bevor ich eingezogen bin? Der Mietbeginn war zum 01.12.11 vertraglich vereinbart und wenn dann die Kündigung erfolgt wäre, wäre sie zum 28. Februar wirksam geworden. Ich hätte also bereits vor Beginn kündigen können, also bis zum 3. November zum 31.01.11 (Das wußte ich nicht - ist das wirklich sicher?)

2. Was ist mit der eingefügten Klausel "Der Mietvertrag wird mindstens für ein Jahr geschlossen." Die ist doch ungültig, oder? Muß es nicht so sein dass da zumindest stehen müßte, dass beide Parteien vereinbaren, für die Dauer von ... (max. 4) Jahren auf das gegenseitige ordentliche Kündigungsrecht zu verzichten?

Wäre nett, auf die beiden Fragen noch mal eine klare Antwort zu erhalten. Grüße

Regenmacher 05.11.2011 17:31

AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??
 
Zu 1. Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, kann ich diesen Vertrag mit der gesetzlichen Frist auch vor dem Vertragsbeginn kündigen.

Zu 2. Diese Klausel ist per se ungültig, darum ist dieser Vertrag ein unbefristeter, der jederzeit mir der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.

LarryX 05.11.2011 19:31

AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??
 
Danke, dann rechne ich also max. mit drei Kaltmieten, die ich zahlen müßte bei Kündigung, sind doch Kaltmieten?

Regenmacher 05.11.2011 20:32

AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??
 
Nein! Fällig ist die vereinbarte Komplett/Bruttomiete. Das zuviel gezahlte Geld erhalten Sie nach der Abrechnung der Betriebskosten.

LarryX 06.11.2011 02:03

AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??
 
Ich will mich somit besser einigen, dann könnte ich die nicht unbeträchlichen Mietkosten möglicherweise auch abzahlen oder ich entschließe mich doch noch, da einzuziehen, da ich dann immer noch ausziehen kann, in Ruhe. Ich habe per Email meine Anfechtung zurückgezogen, habe auch geschrieben, dass ich insgesamt überreagiert habe.
Muß ich das auch noch per Brief machen, etwa, wenn die Vermieter sich nicht melden?
Und vor allem - kann ich überhaupt die Mietvertraganfechtung wieder zurücknehmen? ich hoffe doch. Somit bin ich dann ja weiter Mieter!?

Regenmacher 06.11.2011 08:47

AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??
 
Wenn Sie Kündigungen, Anfechtungen oder andere Dinge per Mail erledigen, hätten Sie das genau so gut auch Ihrem Goldhamster erzählen können. So etwas ist nur in Schriftform mit Unterschrift gültig.

Da es an diesem Mietvertrag nichts anzufechten gab, wie ich es aus der Ferne sehe, können Sie auch nichts zurück nehmen.

LarryX 06.11.2011 20:17

AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??
 
***************Ich hatte wohl vergessen hier zu schreiben, dass ich natürlich per Einschreiben mit der Post die Anfechtung neben der Email herausgeschickt hatte. Ein Anruf meinerseits heute ergab, dass die Vermieterin selbst jetzt wünscht, dass ich ihr den Vertrag zurücksende und damit die Sache erledigt ist, was sie mir schriftlich bestätigen will.
Ich werde dies tun mit dem Hinweis, dass der Vertrag somit beiderseits aufgelöst ist, sofern beide Seiten keine weiteren Forderungen daraus herleiten, was für mich bereits damit gilt.
Ich kann nicht sagen, dass ich darüber traurig bin. Damit enfällt für mich eine Mietzahlung und ich habe meine Ruhe.
Es hat also was gebracht mit dieser Anfechtung, eine Bitte zur Auflösung einfach so, wäre sicher abgeschlagen worden.

Doch zurück zu meiner Frage:
Ist eine Rücknahme so einer schriftlichen und unterschriebenen Anfechtung ebenfalls per Post und Unterschrift nun rechtens oder nicht? Grüße


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