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co123 27.11.2011 16:33

Kündigung Untermietverhältnis
 
Hallo zusammen

Mieter A ist Untermieter bei Hauptmieter B.
Hauptmieter B enschliesst im Sommer den Job und die damit verbundene Wohnung zu künden und ein Stockwerk tiefer zu ziehen.
Hauptmieter B kündigt Untermieter A mündlich ohne einhaltung der Kündigungsfrist stellt ihm aber ein ersatzzimmer in der neuen Wohnung, jedoch mit höherer Miete zur Verfügung.
Untermieter A willigt ein bis Dezember in dieser Wohnung zu wohnen und bespricht mit Hauptmieter B,dass er sich dann eine andere Wohnung sucht.
Über die neue Wohnung im 4.Stock wurde jedoch nie einen Vertrag aufgesetzt.
Nun hat Mieter A eine Ersatzwohnung zum 15.Dezember gefunden.
Mieter B beharrt aber auf 3monate Kündigungsfrist,obwohl kein Vertrag vorliegt und von Anfang an klar war,dass mieter A sich was neues sucht!
Zudem Erlaub Mieter B nicht, dass Zimmer zur Zwischenmiete anzubieten.

Wie ist die Rechtslage? Muss Mieter A die 3Monate bezahlen?

Vielen Dank schon im Voraus

Regenmacher 27.11.2011 19:27

AW: Kündigung Untermietverhältnis
 
Mietverträge können durch konkludentes Handeln auch mündlich abgeschlossen werden. Kündigungen hingegen benötigen immer die Schriftform. Und wenn dieses Zimmer von Ihnen möbliert wurde und nicht vom Hauptmieter, dann sind die 3 Monate okay.


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