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tiffy 01.12.2011 00:08

Fristlose Kündigung wegen Demenz
 
Hallo,
da ich hier neu bin, hoffe ich, das ich alle Daten und Fakten des Problemes richtig beschreiben kann und hoffe auf zahlreiche Hife von Euch...
Deswegen sag ich jetzt schon mal DANKE.

Eine 88 jährige Dame (K.) wohnt seit 60 Jahren im gleichen Haus des Vermieters W. Erst wohnte sie im Hinterhaus. Seit mehr als 40 Jahren mittlerweile im Haupthaus.
Anfang Oktober zeigte K erste Erscheinungen der Krankheit Demenz. Sie wurde z.B. von den Nachbarn mitten in der Nacht ganz verwirrt auf der Straße aufgefunden.
Sofort wurde eine Pflegestufe und ein Heimplatz in mehreren Einrichtungen beantragt.
Alle Einrichtungen sprachen von einer Wartezeit von bis zu 6 Monaten. Auch das Feststellen der Pflegestufe sollte erst Ende November erfolgen.
Aufgrund dieser Unsicherheiten bzgl. eines Heimplatzes und der Mitfinanzierung dieses durch die Pflegestufe, wurde die Wohnung von der Familie nicht gekündigt.
Aufgrund eines Todesfalles in einer der Einrichtungen kann K. jetzt schon frühzeitig, zum 01.12., in ein Altenheim.
Sofort nach der Benachrichtigung über einen Platz wurde mit dem Vermieter W. gesprochen. Dieser ist Mitlerweile der Sohn des ehemaligen Hauseigentümers.
W. besteht jedoch auf eine Kündigungspflicht von 3 Monaten.
Frau K. kann es sich auf Grund der geringen Rente jedoch nicht leisten, Heimplatz und Wohnung zu bezahlen.
Würde K. bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter in der Wohnung wohnen bleiben, wäre sie für sich und andere eine Gefahr (vergisst den Herd auszuschalten u.ä.), der Heimplatz würde anderweitig vergeben und die Wartezeit auf einen neuen Platz wäre wieder ungewiss.
Die Familie von Frau K. kann die monatlichen Unkosten von ca.600€ auch nicht tragen. Gespräche mit der Vermieter brachten bisher nichts.
Er besteht auf die 3 Monate Kündigungsfrist und die Miete.

Ich habe mitlerweile §569 BGB gefunden und frage mich, ob dieser auf diesen Fall anwendbar ist.
Also außerordentliche Kündigung aufgrund von Krankheit, die eine Gefährdung der anderen Mieter mit sich bringt.
Wäre das möglich?
Und wenn ja, gibt es zu solchen Fällen schon Urteile?

Ich arbeite selber im sozialen Bereich und kenn mich leider mit den Gesetzen zur Kündigung nicht so gut aus. Aber der Fall dieser Bekannten beschäftigt mich schon sehr.

Weiß jemand einen Rat?

Liebe Grüße

Regenmacher 01.12.2011 11:30

AW: Fristlose Kündigung wegen Demenz
 
Nach der Mietrechtsreform aus dem Jahre 2001 und diversen Änderungen bei den Kündigungsfristen gilt für Mieter einheitlich die Frist von 3 Monaten. Leider hat sich der BGH noch nicht zu dem Thema Einweisung ins Altersheim geäußert.

Hier liegen bisher nur Urteile von Amtsgerichten vor. Und da weiß man natürlich nicht, wie ein damit befasstes AG in diesem Fall entscheiden wird.

Bitte lesen Sie hier weiter: Mietrecht: vorzeitige Vertragsaufhebung bei Einweisung in ein Pflegeheim

tiffy 01.12.2011 21:10

AW: Fristlose Kündigung wegen Demenz
 
Vielen lieben Dank, das hilft schon mal weiter...
Ich werde berichten, was aus der Sache geworden ist...
LG und einen wunderschönen abend
tiffy


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