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Galatee 07.12.2011 18:19

Sonderkündigung trotz vorheriger fristgerechter Kündigung möglich
 
Hallo,
Ich habe meine Wohnung fristgerecht (3 Monatsfrist) zu Ende Februar gekündigt.
Einen Tag danach erhielt ich eine Mitteilung, dass im nächsten Jahr das Wohnhaus 5 Monate lang saniert werden soll.
Nach meinen Information hat man nach einer solchen Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht.
Kann ich trotz meiner fristgerechten Kündigung die Sonderkündigung aussprechen und somit einen Monat früher aus der Wohnung?
Danke euch!

Regenmacher 07.12.2011 19:50

AW: Sonderkündigung trotz vorheriger fristgerechter Kündigung möglich
 
Zitat:

Nach meinen Information hat man nach einer solchen Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht.
Woher stammt denn diese Information? Selbst wenn sie stimmen würde, bedeutet es ja nicht, dass die Arbeiten direkt am 1. Januar beginnen, oder?

Ihr Mietvertrag endet am 29. Februar und keinen Tag eher.

Galatee 07.12.2011 20:01

AW: Sonderkündigung trotz vorheriger fristgerechter Kündigung möglich
 
Diese Info habe ich aus folgender Seite:
http://www.mietrecht-einfach.de/vord...nformation.pdf

Laut dieser Formulierung gibt es nach Mitteilung ein Sonderkündigungsrecht unabhängig, wann die Sanierung beginnt.
Oder hab ich das falsch verstanden?

Regenmacher 08.12.2011 08:08

AW: Sonderkündigung trotz vorheriger fristgerechter Kündigung möglich
 
Nur alleine die Ankündigung einer Sanierung wird nicht ausreichen, ein Sonderkündigungsrecht zu begründen. Hier kommt es darauf an, wie stark Sie als Mieterin von der Maßnahme betroffen sein werden, oder ob eine Mieterhöhung wegen Modernisierung zu erwarten ist.

Da es hier sehr genau auf die Umstände ankommt, sollten Sie sich nicht auf pauschale Aussagen eines Forums verlassen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung online durch einen Anwalt. Z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Recht-Einfach 08.12.2011 13:34

AW: Sonderkündigung trotz vorheriger fristgerechter Kündigung möglich
 
Hallo Galatee,

also die Informationen in unserem Beiblatt zur Muster Sonderkündigung wurden von mir eben noch einmal überprüft und entsprechen der Richtigkeit.

Dennoch ist es hier ratsam, wie Regenmacher meint, einen Anwalt hinzuzuziehen, da viele dieser Ausnahmeregelungen dem Vermieter nicht bekannt sind und er sich leicht streuben kann, wenn diese Kündigung nicht anwaltlich abgenickt ist.

Viel Erfolg wünscht,


Mietrecht Einfach


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