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Schlauerfuchs 12.12.2011 21:37

Beidseitiger Verzicht der Kündigung für 4 Jahre
 
Hallo,

folgende Frage, da ich als Mieter meinen Vertrag kündigen möchte: Grund ist habe eine eigene Immobilie geerbt.;) und Nachmietersuche gestaltet sich schwierig.

Vertrag Wortlaut:
Zitat:

[...]
§2 Mietzeit
1. Mietverhältnis beginnt am 15.4.2010
2. Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses erst zum 15.4.2014 mit gesetzlicher Frist erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraums erfolgen.
[...]
Frage: Wie beende ich das Mietverhältnis zeitnah ohne aufwendige Nachmietersuche?

Wege: Allg. Rechtsprechung sagt 4 Jahre:
A) Ist hier die Dauer nicht Länger als 47 Monate? In meinem Fall 48 Monate + 1 Tag. Wird die §2.2 nicht dadurch generell unwirksam?

B) Welche außerordentlichen Kündigungsgründe kann ich geltend machen?
Der erste Schritt wäre Zahlungen einzustellen?

C) Was kostet eine nicht anfechtbare Musterkündigung?

Vielen Dank für etwaige Impulse.:p

Regenmacher 13.12.2011 09:07

AW: Beidseitiger Verzicht der Kündigung für 4 Jahre
 
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