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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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AW: Fristlose Kündigung bei gesundheitlichen Problemen und Mängeln ?
Hallo,
der liebe Herr Regenmacher wirkt manchmal ein wenig forsch. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Ist ein netter Kerl mit sehr viel Ahnung von der Materie. Aber im Grundzug hat er recht: Die Mängel hätten bei Besichtigung auffallen sollen. Im Nachhinein haben Sie nur schwere Handhabe. Speziell zum Thema Schimmel und fristlose Kündigung: Wenn Sie wirklich fristlos kündigen wollen, dann muss ein Amtsarzt vom Gesundheitsamt Ihre gesundheitlichen Bedenken (im Speziellen eine Gefährdung durch den schimmel) diagnostizieren. Da keiner hier im Forum weiß, inwieweit der Schimmel ausgeprägt ist, fällt es also immer schwer dies zu beurteilen. Fazit: Eine fristlose Kündigung ist nur mit Hilfe des Amtsarztes vom zuständigen Gesundheitsamtes möglich. Alle weiteren Mängel gereichen nicht zu einer fristlosen Kündigung! In diesem Falle bliebe Ihnen nur die ordentliche Kündigung zum 31.03.2012 Viel Erfolg wünscht, Mietrecht Einfach
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#12
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AW: Fristlose Kündigung bei gesundheitlichen Problemen und Mängeln ?
Forsch ist auch nicht ganz das richtige Wort.
Jetzt wird einem schon unterstellt das ich mir das alles einbilde... Beim Amtsarzt wäre ich gewesen, wenn ich vorher schon davon gewusst hätte, aber man muss ja wohl über alles und jeden bescheid wissen. Tzzz. Sorry, aber mit solchen Leuten kann ich nichts anfangen und werde deshalb auch hierzu nichtsmehr schreiben. Aber Vielen Dank für die Antworten trotzdem .... |
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Stichworte |
amtsarzt, fristlose kündigung, gesundheitsamt, mangel, mängel, schimmel |
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