Vor- Überfristgerechte Kündigung
Hallo, wir haben zur Kündigung des Mietobjektes eine 4-wöchige Frist zum Monatsende.
Wenn wir jetzt kündigen z.B. zum 31. März , hätten wir ja die 4-Wochen Frist mehr als eingehalten. Frage: Kann denn der Vermieter uns seinerseits trotzdem früher kündigen, z.B. zum 31.Januar , ebenfalls under Einhaltung der 4-Wochen Frist? :( |
AW: Vor- Überfristgerechte Kündigung
Nein, das kann er nicht, denn für den Vermieter gilt als kürzeste Frist immer die von 3 Monaten.
Und für eine vermieterseitige Kündigung braucht dieser eine von 3 gesetzlichen Gründen. Der Mieter hingegen kündigt ohne begründung. |
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