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Dasimo2010 27.12.2011 14:28

Vor- Überfristgerechte Kündigung
 
Hallo, wir haben zur Kündigung des Mietobjektes eine 4-wöchige Frist zum Monatsende.
Wenn wir jetzt kündigen z.B. zum 31. März , hätten wir ja die 4-Wochen Frist mehr als eingehalten.
Frage: Kann denn der Vermieter uns seinerseits trotzdem früher kündigen, z.B. zum 31.Januar , ebenfalls under Einhaltung der 4-Wochen Frist?
:(

Regenmacher 27.12.2011 16:35

AW: Vor- Überfristgerechte Kündigung
 
Nein, das kann er nicht, denn für den Vermieter gilt als kürzeste Frist immer die von 3 Monaten.

Und für eine vermieterseitige Kündigung braucht dieser eine von 3 gesetzlichen Gründen. Der Mieter hingegen kündigt ohne begründung.


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