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Fragebsteller 29.12.2011 19:33

Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
 
Hallo,
ich wohne in einer WG und mein Untermietvertarg würde vom Hauptmieter gekündigt mit einer Frist von 6 Wochen ohne Gründe.
Die 6 Wochen sind fast um.

Ich habe jetzt herrausgefunden das mir aber eine Frist von 3 Monaten zu steht.
Somit ist die Kündigung ungültig.

Wenn jetzt die neue Kündigung geschrieben wird habe ich dan die vollen 3 Moante oder sind die 6 wochen darauf anzurechen?

Regenmacher 29.12.2011 20:00

AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
 
Ist dieses Zimmer von Ihnen oder vom Hauptmieter möbliert? Dadurch ergeben sich nämlich verschiedene Fristen.

Fragebsteller 29.12.2011 20:16

AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
 
Nein war es nicht

Also es ist jetzt von mir möbliert.

Regenmacher 30.12.2011 09:20

AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
 
Dann ist die Frist von 3 Monaten zutreffend.

Fragebsteller 30.12.2011 15:47

AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
 
Ja soweit war ich auch schon

aber halt in der ersten kündigung war eine Frist von 6 Wochen.

Können diese jetzt angerechnet werden auf die 3 Monate oder nicht?

Regenmacher 30.12.2011 16:30

AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
 
Die erste Kündigung war doch ungültig, also muss die noch einmal neu erfolgen.
Eine Anrechnung der 6 Wochen gibt es somit nicht!

anitari 01.01.2012 13:41

AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
 
Zitat:

Wenn jetzt die neue Kündigung geschrieben wird habe ich dan die vollen 3 Moante
Hast Du, da, wie Regenmacher schon schreibt, die 1. Kündigung unwirksam ist.

Außerdem muß in diesem Fall der Vermieter die Kündigung begründen.


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