Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Kündigung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/)
-   -   Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/kuendigungsfrist-muendlicher-mietvertrag-1384.html)

VeM 24.01.2012 20:39

Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag?
 
Hallo,

vielleicht kann mir jemand durch den Rechtsdschungel helfen, zwar habe ich mich versucht zu informieren, aber bin mir einfach sehr unsicher:

Ein Bekannter hat seit nun nicht ganz 2 Monaten in einer WG (Wohnung war soweit möbliert, aber das Zimmer hat er selbst eingerichtet) gewohnt, ohne bisher etwas über diese Wohnverhältnis schriftlich festzuhalten = kein Mietvertrag. Er zahlt zwar eine "Aufwandsentschädigung" oder "Miete", steht aber z. B. nicht mal an der Türklingel.

Aufgrund der chaotischen Verhältnisse (sehr häufig gestörte Nachtruhe, Hygiene, Verletzung der Privatssphäre - anderer Untermieter bedient sich in seiner Abwesenheit ohne Rücksprache an seinen Sachen aus dem Zimmer = nicht abschließbar) möchte er nun wieder ausziehen:


- Nach Möglichkeit sofort, immerhin lag nie ein Mietvertrag vor und ohne Respekt vor seiner Privatssphäre empfände er es auch als Zumutun hier weiter leben zu müssen.

- Der Hauptmieter der Wohnung will nun aber weitere 2 Monatsmieten, immerhin habe er 3 Monate Kündigungsfrist.

Würde mich freuen, wenn mir jemand etwas mehr Klahrheit schenken könnte,
vielen Dank, VeM

anitari 25.01.2012 09:58

AW: Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag?
 
Zitat:

- Der Hauptmieter der Wohnung will nun aber weitere 2 Monatsmieten, immerhin habe er 3 Monate Kündigungsfrist.
Womit der Hauptmieter (Vermieter) im Recht ist. Hier ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Der genau so bindend ist wie ein schriftlicher. Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.

Die u. a. besagen das die Kündigungsfrist bei unmöbliertem Wohnraum für den Mieter 3 Monate beträgt. BGB § 573c Abs. 1

Außerdem muß, auch wenn es ein mündlicher Vertrag ist, die Kündigung schriftlich erfolgen. BGB § 568

Recht-Einfach 25.01.2012 18:07

AW: Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag?
 
Hallo,

mein Vorredner hat eigentlich alles bereits gesagt. In unserem Informationsportal zum Thema Mietrecht finden Sie folgende Informationen zum mündlichen Mietvertrag:

Mietvertrag mündlich

Dort können Sie nachlesen, wie ein mündlicher Mietvertrag zustandekommt, und dass dieser bei Einigkeit den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie ein schriftlicher Mietvertrag unterliegt.


Mietrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:06 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1