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nadinew8162 29.01.2012 15:46

Fristlose Kündigung bei Kündigungsverzicht möglich?
 
Hallo,

ich und meine Freundin haben hier einen Mietvertrag liegen. In dem steht, dass wir bis zu 28.02.2014 nicht ordentlich kündigen dürfen.

Nun kann man ja nie vorhersehen, was in 2 Jahren passiert.

Kann der Vertrag z.B. wegen trennung oder Ortswechsel gekündigt werden?
Oder welche möglichkeiten würde es dann geben?

Wir wollen uns ungern auf 2 Jahre festnageln lassen..

Habe selbst Stundenlang gegooglet, aber es ist nicht definitives zu finden.

Vielen Dank im Voraus, für die Antwort.

Regenmacher 29.01.2012 16:47

AW: Fristlose Kündigung bei Kündigungsverzicht möglich?
 
Dieser Vertrag beinhaltet einen Kündigungsverzicht. Und der ist sogar bis zu 4 Jahren möglich. Wenn Sie die nächsten 2 Jahre nicht überblicken können, dann dürfen Sie den Vertrag nicht unterschreiben.

Mietrecht: Kündigungsverzicht

anitari 29.01.2012 16:48

AW: Fristlose Kündigung bei Kündigungsverzicht möglich?
 
Zitat:

ich und meine Freundin haben hier einen Mietvertrag liegen. In dem steht, dass wir bis zu 28.02.2014 nicht ordentlich kündigen dürfen.
Wenn dies auch für den Vermieter gilt (gegenseitiger/beidseitiger Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit) ist das rechtens.

Zitat:

Kann der Vertrag z.B. wegen trennung oder Ortswechsel gekündigt werden?
Nein. Das sind keine Gründe für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung.

Zitat:

Wir wollen uns ungern auf 2 Jahre festnageln lassen..
Dann unterschreibt den Vertrag nicht.

Recht-Einfach 30.01.2012 11:13

AW: Fristlose Kündigung bei Kündigungsverzicht möglich?
 
Um noch einmal auf Ihre Kernfrage zurückzukommen:

Eine fristlose Kündigung ist trotz Kündigungsverzicht möglich. Gleiches gilt für eine Sonder- oder außerordentliche Kündigung. Diese Formvorschriften sind vertraglich nicht auszuhebeln.

Jedoch brauchen Sie gute Gründe für eine fristlose Kündigung. Welche das sind, können Sie in unserem Artikel zur fristlosen Kündigung lesen:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt

Auf einen dieser Gründe zu spekulieren ist natürlich extrem riskant und somit rate auch ich Ihnen den Mietvertrag nicht zu unterschreiben, wenn Sie sich über die nächsten zwei Jahre nicht binden wollen oder können!


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