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st.hubert 01.02.2012 19:45

Sonderkündigung nach drittem Schaden
 
Guten Tag zusammen,
wir wohnen seit dem 01.12,10 in unserer Wohnung, jetzt ist zum dritten mal ein Wasserschaden im Hause, zweimal schon Schimmelbefall in unserer Wohnung.
Nach Erfahrung kann es nicht mehr lange bis zum dritten Schimmelbefall dauern.
Habe ich nach 14 Monaten und drei Wasserschäden ein Sonderkündigungsrecht
Baustellendauer bisher 3 Monate-
Wäre für eine Rat dankbar

Regenmacher 02.02.2012 08:11

AW: Sonderkündigung nach drittem Schaden
 
So lange die Wohnung noch bewohnbar ist sehe ich keine Chance einer Sonderkündigung. Auch hier sind die 3 Monate gültig.

Sie hätten aber aufgrund des Mangels die Möglichkeit der Mietminderung. Da sollten Sie aber unbedingt die Hilfe eines Anwaltes für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein ins Boot holen.

st.hubert 02.02.2012 13:30

AW: Sonderkündigung nach drittem Schaden
 
Danke, für den Rat


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