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-   -   Mietminderung wegen Lärm trotz der Kündigung des Nachbarn? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/mietminderung-wegen-laerm-trotz-der-kuendigung-des-nachbarn-1416.html)

Beta1 12.02.2012 12:03

Mietminderung wegen Lärm trotz der Kündigung des Nachbarn?
 
Wäre es möglich, eine Mietminderung durchzuführen, wegen der außerordentlichen Lärmbelästigung des Nachbarn, auch wenn diesem gekündigt wurde, jedoch der Nachbar klage eingereicht hat, wegen der Kündigung des Vermieters.

Recht-Einfach 12.02.2012 16:16

AW: Mietminderung wegen Lärm trotz der Kündigung des Nachbarn?
 
Hallo,

generell ist eine Mietminderung wegen Lärm zulässig, kann aber von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt werden!

Ich habe Ihnen hierzu einmal den folgenden Link herausgesucht:
Mietminderungstabelle

Da Sie nicht beschrieben haben, inwieweit sich die Lärmbelästigung auswirkt, möchte ich Sie einmal bitten selbst in der angegebenen Tabelle nach einer Lösung zu suchen.


Mietrecht Einfach

Beta1 16.02.2012 17:52

AW: Mietminderung wegen Lärm trotz der Kündigung des Nachbarn?
 
Zunächst danke ich für die Antwort.

Jedoch belangte meine Frage, die Situation, das dem Mieter gekündigt wurde und der Mieter dieser Kündigung nicht Folge leistete und Klage einreichte (den genauen Hintergrund wie und was passiert ist weiß ich leider nicht), jedenfalls weiterhin in der Wohnung haust und weiterhin eine Lärmbelästigung vorliegt.
Kann man aus dieser Situation heraus, eine Mietminderung nachgehen oder wäre es gesetzlich nicht rechtswirksam, da dem Mieter gekündigt wurde.

Recht-Einfach 16.02.2012 18:00

AW: Mietminderung wegen Lärm trotz der Kündigung des Nachbarn?
 
Ob dem Mieter gekündigt wurde oder nicht ist dabei irrelevant.

Wenn die Lärmbelästigung beweisbar gemacht werden kann (nicht umsonst gab es eine Kündigung), dann haben Sie unter den im oben genannten Link die Möglichkeit für den Zeitraum der Störung die Miete zu mindern.

Dabei ist unerheblich, ob der andere Mieter den Rechtsweg gewählt hat. Dies verlängert womöglich nur das Zeitfenster für Ihre Mietminderungsmöglichkeit, wenn diese denn besteht!


Mietrecht Einfach


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