Verlängerte Kündigungszeit - Kündigungsausschluss
Hallo,
schon wieder ein Neuling! In unserem Mietvertrag haben wir durch handschriftlichen Zusatz einen Auszug zwischen dem 1. Mai und 31. Oktober ausgeschlossen. Ich bin nicht sicher, ob dieser Punkt rechtlich Bestand hat und bitte um Auskunft bzw. entsprechende Erfahrungen. Viele Grüße Manfredschroeder |
Warum machen Sie eigentlich so einen Zusatz. Sie nehmen sich somit alle Möglichkeiten die Kündigungsfristen normal einzuhalten. Wenn Sie es aber bis zum 31.Oktober überstehen, mag es ja gut sein.
Aber klug war das in keinem Fall ! |
Hallo Mafredschroeder,
generell kann in einem Mietvertrag ein Kündigungsausschluss vereinbart werden. Innerhalb des Ihrigen Zeitrahmens ist es auch legitim. Ich hoffe es kommt nichts dazwischen und das Mietverhältnis hat dementsprechend lange Bestand. Eine Kündigung ist in diesem Zeitraum nämlich nicht möglich. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:33 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1