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ssonnenschein 21.02.2012 18:34

Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde
 
Wir haben endlich eine passende Wohnung gefunden, die wir zum 1.Mai beziehen können. Nun ist folgendes passiert: Die Heizung der kompletten Wohnung ist aufgefroren. Das haben wir aber auch nur von einer Nachbarin erfahren. Nun ist meine Frage:
1. Muß mein neuer Vermieter mich über den Schaden informieren?
2. Und habe ich nun das Recht den Mietvertrag ohne Einhaltung von Fristen wieder aufzuheben?
Die Wohnung hat Laminat und Teppichbeläge und sind schon schön nass. Der Klempner hat wohl eine Schaden von 10000€ festgestellt und wir haben nun natürlich Angst, das der Vermieter keine sofortige Mängelbeseitigung durchführt. :( Vielen Dank schon mal für schnelle Hilfe

Regenmacher 21.02.2012 18:42

AW: Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde
 
Da es noch über 2 Monate Zeit bis zum Einzug sind, sollten und müssen Sie abwarten. Sie können aber sicherlich fristfgerecht zum 31. Mai kündigen, wenn Sie bedenken haben.

Eine fristlose Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag auf Verdacht dürfte wohl nicht durchzusetzen sein.

Recht-Einfach 21.02.2012 20:49

AW: Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde
 
Hallo,

bitte lesen Sie zu diesem Thema auch noch einmal diesen Artikel:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt

Dort können Sie relativ weit unten lesen, dass der Gesetzgeber das Recht der fristlosen Kündigung einräumt unter der Voraussetzung, dass die Wohnung zum Bezugstermin nicht wie vereinbart nutzbar ist. Da wie gesagt noch einiges an Zeit ist, kann der Vermieter natürlich die Schäden bis zum Einzugstermin beheben. Damit wäre dieses Recht zur fristlosen Kündigung natürlich verwirkt!


Mietrecht Einfach

anitari 23.02.2012 09:18

AW: Kündigung obwohl Wohnung noch nicht bezogen wurde
 
Zitat:

1. Muß mein neuer Vermieter mich über den Schaden informieren?
Dein neuer Vermieter ist er erst ab dem 1. Mai. Über Schäden muß er Dich vor Mietbeginn nicht informieren.

Zitat:

2. Und habe ich nun das Recht den Mietvertrag ohne Einhaltung von Fristen wieder aufzuheben?
Nein. Das Recht hättest Du erst wenn Dir der Vermieter die Wohnung zu Vertragsbeginn nicht zur Verfügung stellt.

Zitat:

und wir haben nun natürlich Angst, das der Vermieter keine sofortige Mängelbeseitigung durchführt.
Das wird er, schon in seinem eigenen Interesse, mit Sicherheit tun. Bis zum. 1. Mai sind es ja noch mehr als 8 Wochen.


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