Welche Kündigungsfrist bei gewerblichem Raum
Hallo ,
ich habe seit 2003 einen Gewerblichen Raum angemietet. Im Mietvertag steht folgende Kündigungsklausel : §2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt mit dem 1.09.2003. Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teile am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden. Ich habe heute am 28.03.2012 die schriftliche Kündigung mit folgendem Text erhalten : Sehr geehrter Herr .......... hiermit kündigen wir ihnen fristgerecht zum 30.06.2012 das Mietverhältnis Details können wir gerne noch nach Terminvereinbarung besprechen. Meine Frage . Ist es nicht so das ich erst zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres , also zum 30.09.2012 Gekündigt werden kann ? Dies ist für mich ganz wichtig , ich werde es nicht schaffen in 3 Monaten einen neuen geeigneten Raum zu bekommen und meine Maschinen dort aufzubauen. Danke schon mal Norbert |
AW: Welche Kündigungsfrist bei Gewerblichem Raum
Das zweite Kalendervierteljahr beginnt am 01. April, das Ende des nächsten Quartals wäre demnach der 30. September. Ihr Vermieter hat wahrscheinlich übersehen, dass es hier um Quartale und nicht um Monate geht.
Geben Sie ihm das zu lesen: § 580a BGB Kündigungsfristen Abs. 2 |
AW: Welche Kündigungsfrist bei Gewerblichem Raum
Danke ,
also habe ich richtig verstanden das erst zum 30. September raus muss . Gruß Norbert |
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