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-   -   Vermieter verkauft Wohnung - wann muss ich raus? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/vermieter-verkauft-wohnung-wann-muss-ich-raus-1511.html)

kbc 18.04.2012 10:39

Vermieter verkauft Wohnung - wann muss ich raus?
 
Wenn der Vermieter mich kündigt, muss er ja Eigenbedarf anmelden. Diesen kann er nicht nachweisen, da er die Wohnung allein aus dem Grund verkauft, dass er sich für das erhaltene Geld eine andere Wohnung kaufen will, in der er selber leben wird.

Frage: Kann mich der neue Käufer, sobald er den Kaufvertrag für die Wohnung, in der ich zurzeit ja noch als Mieterin lebe, unterschrieben hat, aus der Wohnung kündigen (innerhalb von 3 Monaten)?
Den Mietvertrag habe ich ja mit dem Vermieter auf unbefristete Zeit abgeschlossen.

Laut Aussage des Maklers ist die Wohnung nun schon verkauft und ich rechne jeden Tag mit einer Kündigung. Von wem die kommt, weiß ich nicht (neuer Käufer oder Vermieter).

Kann ich um einen Mietaufhebungsvertrag bitten, damit mir wenigstens die Suche erleichtert wird (Maklerkosten etc.)?

Danke für einen Rat.

Viele Grüße
K.

anitari 18.04.2012 10:51

AW: Vermieter verkauft Wohnung - wann muss ich raus?
 
Bevor der Käufer als Vermieter agieren kann/darf muß er erst mal rechtmäßiger Eigentümer sein. Und das ist er erst mit dem Eintrag ins Grundbuch, was bis zu 3 Monate dauern kann.

Zunächst ein mal muß der Käufer/neue Eigentümer Ihren Mietvertrag unverändert übernehmen und weiterführen. Kauf bricht nicht Miete ist nämlich kein Sprichwort sondern Gesetz. Nachzulesen im § 566 BGB.

Achtung, es ist nicht nötig einen neuen Vertrag abzuschließen!

Woher nehmen Sie die Gewissheit das Ihnen der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen wird?

Die Kündigungsfrist, falls es zu einer Kündigung kommen sollte, richtet sich übrigens nach Ihrer Wohndauer. Wenn sie mehr als 5 Jahre aber noch keine 8 Jahre dort wohnen sind es 6 Monate und ab 8 Jahre 9 Monate für den Vermieter.

Regenmacher 18.04.2012 10:53

AW: Vermieter verkauft Wohnung - wann muss ich raus?
 
Wenn der Erwerber der Wohnung Eigenbedarf anmeldet, dann dürfte die Kündigung über die Bühne gehen, denn gegen eine berechtigte Eigenbedarfskündigung ist praktisch kein Kraut gewachsen.

Lesen Sie hier unter E wie Eigenbedarf: Eigenbedarf im Mietrecht

Ob der neue Eigentümer mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag abschließen wird kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Und gerade weil der Mietvertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen wurde, ist er vom Erwerber (nicht vom alten Vermieter) kündbar.

kbc 18.04.2012 10:57

AW: Vermieter verkauft Wohnung - wann muss ich raus?
 
Vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort.
Meine Vermieterin hat einen Makler mit dem Verkauf der Wohnung, in der ich lebe, beauftragt. Dieser führte nun regelmäßig Interessenten durch meine Wohnung und hat mir nun mitgeteilt, eine Käuferin gefunden zu haben. Diese soll den Kaufvertrag schon unterschrieben haben und will selber einziehen. Nach seiner Aussage (er biete seinen Kunden das 'Rundumsorglos - Paket') gehe das mit dem Grundbucheintrag sehr schnell. So ganz glauben kann ich das allerdings auch nicht. Jedenfalls habe ich aus Ihrer Antwort gelernt, dass die Käuferin mich dann aus dem übernommenen Mietvertrag heraus kündigen muss. Da muss sie m.E. dann den Eigenbedarf titulieren.

Habe ich alles richtig verstanden? Danke nochmals.

anitari 18.04.2012 11:03

AW: Vermieter verkauft Wohnung - wann muss ich raus?
 
Zitat:

Zitat von kbc (Beitrag 4834)
Vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort.
Meine Vermieterin hat einen Makler mit dem Verkauf der Wohnung, in der ich lebe, beauftragt. Dieser führte nun regelmäßig Interessenten durch meine Wohnung und hat mir nun mitgeteilt, eine Käuferin gefunden zu haben. Diese soll den Kaufvertrag schon unterschrieben haben und will selber einziehen. Nach seiner Aussage (er biete seinen Kunden das 'Rundumsorglos - Paket') gehe das mit dem Grundbucheintrag sehr schnell. So ganz glauben kann ich das allerdings auch nicht. Jedenfalls habe ich aus Ihrer Antwort gelernt, dass die Käuferin mich dann aus dem übernommenen Mietvertrag heraus kündigen muss. Da muss sie m.E. dann den Eigenbedarf titulieren.

Habe ich alles richtig verstanden? Danke nochmals.

Richtig verstanden. Aber wie gesagt erst wenn sie rechtmäßige Eigentümerin ist. Was ich mir durch Vorlage des Grundbuchauszuges nachweisen lassen würde.

Sie muß die Kündigung nicht nur titulieren sondern auch begründen.

Infos zum Thema Eigenbedarf hier

Die Eigenbedarfskündigung


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