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perseus 18.04.2012 18:37

Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf
 
Hallo ihr Lieben,
nach 9 Jahren muss ich leider weil die Tochter als Alleinerbin verkauft ausziehen.
Habe von der Immo-Dame ein Aufhebungsvertrag erhalten in dem folgendes verankert ist:
1. Die Vertragsparteien sind sich einig das am 31.7.12 das Mietverhältnis aufgrund tod vom vermieter endet.
2. eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB durch unwiedersprochene Gebrauchsfortsetzung über den 31.7.12 hinaus wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. mit Aufhebung des Mietverhältnisses zum 31.7.12 werden die Betriebskosten und NK des Mietvertrages endfällig abgerechnet.
4. DIe Wohnung ist vom Mieter spätestens bis zum genannten Zeitpunkt der Beendigung geräumt und in besenreinem Zustand an den Vermieter herauszugeben.
5. Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis zu einem früheren als dem vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Dies soll 14 Tage vorher schriftlich angekündigt werden.
6. Mündliche Nebenabreden ausserhalb dieser Vereinbarung wurden keine getorfen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer Schriftform.

Meine Frage:
- laut meinem Mietvertrag hab ich 9 Monate zeit ! ist das noch korrekt ???
- ist ihre angegebene Frist in Ordnung ?
- ist die vermieterin (immo-dame) nicht verpflichtet mir eine gleichwertige WOhnung zu finden ?!
- wie kann ich mich falls ich hier abgezockt werde schützen ohne Rechtschutz ?

Vielen lieben Dank vorab für eure Mithilfe !!!

LG
Össi

Regenmacher 18.04.2012 18:55

AW: Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf
 
Zitat:

- laut meinem Mietvertrag hab ich 9 Monate zeit ! ist das noch korrekt ???
Hier die gültigen Fristen:

Kündigungsfristen für Vermieter:
•0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
•5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
•ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Eine Verpflichtung für Vermieter & Co., eine gleichwertige Wohnung bereit zu stellen, gibt es nicht. Aber vielleicht können Sie ein wenig Druck in diese Richtung ausüben, wenn sie die Trumpfkarte mit der langen Kündigungsfrist ausspielen.

perseus 18.04.2012 18:59

AW: Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf
 
Hallo Regenmacher,
ich habe hier im Forum gelesen das diese Fristen wohl nicht mehr gelten für den Mieter ?!
oder hab ich da was verwechselt ?! genau diese von Ihnen angegeben Fristen stehen bei mir im Mietvertrag drin.

Ich möchte mir 100% sicher sein das diese 9 Monate für mich gelten. Die Tochter hat Interessenten für das Haus und auch die Immobilien-Dame ist interessiert das ich hier so bald wie möglich ausziehe.

Will bevor ich beiden maile gut informiert sein :-)

Danke für Ihre prompte Antwort :-)

Bin ich froh das es gutmütige Helfer in diesem Universum gibt :-)))

LG
Össi

Lucerne 18.04.2012 23:11

AW: Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf
 
Hallo perseus,

ein ähnliches Problem wurde auch in diesem Threat besprochen:
http://www.forum-recht-einfach.de/ku...raus-1511.html

nach diesen Antworten kann der noch Vermieter nich einfach so Kündigen, sonder müsste nach 9 Jahren die Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten.

Auf Ihre Frage hin das die Fristen für den Mieter nicht mehr gelten (wichtig ist was in deinem Fall für den Vermieter gilt!):

Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beim Mietvertrag:

Wer als Mieter seine Wohnung kündigen möchte, der muss, egal wie lange er in der Wohnung gewohnt hat, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Möchte er aber vor dieser Frist ausziehen, so kann er, falls dies ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wurde, einen Nachmieter stellen. Allerdings muss der Vermieter diesen Nachmieter auch akzeptieren. Bevor man seine Wohnung kündigt, sollte man sich aber ganz sicher sein, dass man auch wirklich ausziehen kann. Denn läuft die Kündigungsfrist ab und man zieht nicht aus, hat der Vermieter das Recht eine Räumungsklage einzureichen.

Wer als Vermieter einen Mietvertrag kündigen möchte, der muss bei der Kündigungsfrist, gesetzlich festgelegt, die bisherige Mietdauer beachten.

Hat der Mieter bis maximal 5 Jahre in der Wohnung gewohnt, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, bei einer Mietdauer über 5 Jahren bis maximal 8 Jahren, beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate und bei allen Mietverträgen, die länger als 8 Jahre laufen, beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.
Nach § 574 BGB hat jeder Mieter das Recht einer Kündigung zu widersprechen.

anitari 19.04.2012 09:56

AW: Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf
 
Zitat:

nach 9 Jahren muss ich leider weil die Tochter als Alleinerbin verkauft ausziehen.
Müssen Sie nicht.

Zitat:

- laut meinem Mietvertrag hab ich 9 Monate zeit ! ist das noch korrekt ???
Wenn Ihnen ordentlich (fristgerecht) gekündigt wird, korrekt. Dies versucht man mit einem Aufhebungsvertrag, der ja keine Kündigung darstellt, offensichtlich zu umgehen.

Zitat:

- ist ihre angegebene Frist in Ordnung ?
Für einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen, ja. Sie müssen diesen Vertrag ja nicht unterschreiben.

Zitat:

- ist die vermieterin (immo-dame) nicht verpflichtet mir eine gleichwertige WOhnung zu finden ?!
Nein. Das wäre sie auch nicht im Falle einer ordentlichen Kündigung.

Zitat:

- wie kann ich mich falls ich hier abgezockt werde schützen ohne Rechtschutz ?
In dem Sie diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Dazu sind Sie nämlich nicht verpflichtet.


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