Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
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smarty 23.05.2012 15:03

Auszug trotz schwerer Erkrankung
 
Liebes Forum,

ich zog vor 2 Jahren mit Freund und meinen Kindern in ein Haus. Er ist Hausbesitzer(Haus wurde für uns gemeinsam gekauft)und ich habe einen Mietvertrag mit ihm.
Im Februar erhielt ich die Diagnose Brustkrebs, unheilbar, mit Konochenmetastasen, was heißt, dass meine Wirbelsäule nicht stabil ist und keiner starken Belastung ausgesetzt werden darf.

Vor ca. 3 Wochen teilte mir mein Partner mit, dass er sich von mir trennen möchte und ich hier ausziehen soll.

Er erwartet nun dass ich ihm einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll, bzw, eine Vereinbarung, wann ich spätestens hier ausziehe.

Er hat wohl schon einen evtl Nachmieter, bzw. Käufer für das Haus gefunden.

Aktuell bin ich weder psychisch , noch physisch in der Lage mich um Wohnungssuche und einen Umzug zu kümmern. Ein Reha-Antrag läuft und ich muss dann für mindestens 4 Wochen weg.

Er möchte natürlich einen schnellstmöglichen Rausschmiss.

Wie soll ich mich verhalten?

Ich sagte ihm, dass ich mich aktuell mit der Problematik nicht auseinandersetzen kann, die Trennung von ihm gewünscht ist und er dann evtl ausziehen soll und Lösungen finden.

Nun sucht er nach Gründen,wie z.B angebliche Vermüllung der Kinderzimmer(15 und 21 Jahre alt, die Kinder) um mich loszuwerden.

Ich weiß nicht, ob ich überhaupt wieder arbeiten kann, beziehe im Moment Krankengeld, evtl wird in der Raha auch eine Erwerbsunfähigkeit bzw, Minderung festgestellt.

Einen auszug hier empfinde ich in der aktuellen Situation als nicht durchführbar, wer vermietet denn schon an mich eine Wohnung?

Konkrete Fragen:

Wie sieht das Mietrecht meine Situation, darf ich hier gekündigt werden, weil der Vermieter(Partner) keinen Bock mehr hat?

Muss ich bei einem neuen Mietvertrag angeben, dass ich krank bin, und von was ich lebe?

Vielen Dank im Voraus für eine Einschätzung.

Freundliche Grüße
smarty

P.S. Ich möchte hier nicht dauerhaft bleiben, kann ich mir ja auch nicht leisten.

Regenmacher 23.05.2012 15:13

AW: Auszug trotz schwerer Erkrankung
 
Wie sieht das Mietrecht meine Situation, darf ich hier gekündigt werden, weil der Vermieter(Partner) keinen Bock mehr hat?

Tut mir Leid, aber im Mietrecht ist eine selbst so schwere Erkrankung nicht vorgesehen. Was vorgesehen ist, dass eine Kündigung einer Wohnung strengen Regeln unterliegt. Näheres hier unter "K" wie Kündigung:

Mietrechtslexikon - Buchstabe K

Beachten Sie die um 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist bei der Kündigung einer sogenannten Einliegerwohnung.


Muss ich bei einem neuen Mietvertrag angeben, dass ich krank bin,

Nein!

und von was ich lebe?

Nur wenn der Vermieter danach fragt, z.B. über eine Selbstauskunft.

P.S. Ist im Keller oder in der Garage nicht noch ein Päckchen Rattengift für den jetzt Ex?

smarty 23.05.2012 16:16

AW: Auszug trotz schwerer Erkrankung
 
Hallo,

vielen Dank für die Antwort.Bis jetzt ist ja nur eine mündliche Kündigung ausgesprochen worden.

Ist das überhaupt gültig?

Muss bei einer Kündigung durch den Vermieter nicht zwingend eine Begründung angegeben werden?

Im Moment sehe ich mich wie geschrieben, nicht in der Lage irgendwelche Massnahmen zu greifen, ich sitze es aus.

Wie soll ich mich verhalten?

Macht ein ärztliches Attest evtl. Sinn?

Ich bin nicht bereit mich zu irgendetwas(Aufhebungsvertrag, zeitliche Vereinbarung wann ich ausziehe) drängen zu lassen, was kann mir nun schlimmstenfalls passieren? Welchen zeitlichen Spielraum habe ich rechtlich gesehen?

Danke im Voraus....

Recht-Einfach 23.05.2012 19:28

AW: Auszug trotz schwerer Erkrankung
 
Lesen Sie bitte auch hier zum Thema ordentliche Kündigung durch den Vermieter:
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter - neues Mietrecht einfach erklärt

Dort finden Sie die wichtigsten drei Gründe für eine rechtmäßige Kündigung:
Verletzung vertraglicher Pflichten, Eigenbedarf und Mietschulden.
Bei allem anderen wird es Ihr Vermieter schwer haben!


Viel Erfolg und alles Gute wünsche ich,

Mietrecht Einfach


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