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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Fristlose Kündigung im grünen Bereich?
Hallo,
seit August 2011 bewohne ich eine Souterainwohnung. Der Eigentümer hat ein Makler beauftragt und der ist für mich Ansprechpartner. Nach kurze Zeit habe ich bereits ein immer wiederkehrende übler Geruch wahrgenommen. Die Quelle war leicht gefunden: im Wohnungsflur wurde vor ein von feuchtigkeit befallene Wand Rigipsplatten montiert. Der relative Luftfeuchtigkeit liegt, trotz regelmäßiges Lüften, meistens zwischen 50 und 60%, aber 85% ist auch keine Außnahme. In November 2011 habe ich dieses Problem (und einige weitere Mängel) gemeldet. Der Feuchtigkeits- / Schimmelschaden wurde aber nicht ernst genommen (nach mein Empfinden). Anfänglich wurde auf mein Schreiben reagiert, aber nach erste Maßnahmen (nur andere, kleinere Mängel) hörte ich nichts mehr. Nach mehrere Kontaktversuche und Rückrufzusagen der Makler habe ich beschlossen zur Mieterbund zu gehen. Während ich mich beim Mieterbund anmeldete, rief mich der Makler an (endlich) und haben direkt ein Termin vereinbart. Diesen Termin hat er auch eingehalten und hatte auch gleich ein Sachverständigen dabei. Der hat meine Vermutungen bestätigt. Der Makler sagte bei der Termin in April dass er die Sache beheben möchte, aber keine Zeitzusagen macht. Er merkte zudem an, das er die Reparatur aus eigene Tasche zahlt, weil der Eigentümer unwillig ist. Da inzwischen aber schon 5 Monate vergangen waren, habe ich ihm trotzdem mein vorbereitetes Schreiben abgegeben und der Empfang bestätigen lassen. Hier habe ich zur Erledigung ein Frist von 4 Wochen gesetzt und angekündigt mich bei Überschreitung auf das Recht zur fristlose Kündigung zu berufen. Seit dieses Schreiben mindere ich die Miete auch schon um 20%. Der Frist ist inzwischen ohne Reaktion verstrichen. Nun möchte ich fristlos kündigen (bis Ende Juni). Meine Frage ist recht einfach: agiere ich hier "im grünen Bereich"? Leider kriege ich beim Mieterbund erst am 04.06. einen Termin. Im schlimmsten Fall, müsste ich dadurch nicht 2, sondern 3 doppelte Mieten zahlen.... (bisher gehe ich davon aus, das ich hier richtig handele) Übrigens vermute ich, das der Makler sich durch meine fristlose Kündigung die Renovierungskosten sparen kann und sich einfach ohne Mängelbeseitigung ein neuen Mieter suchen möchte. Im Voraus schon mal ganz herzlichen Dank für euere Rückmeldungen. Liebe Grüße, Richard |
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#2
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AW: Fristlose Kündigung im "grünen Bereich"?
Zitat:
Sie haben das Recht, die Miete zu mindern, was ja geschieht. Für eine fristlose Kündigung müsste eine schwere Gesundheitsschädigung vorliegen, die vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) festzustellen ist. |
#3
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AW: Fristlose Kündigung im "grünen Bereich"?
ob dein verhalten nun rechtlich in ordnung ist, kann ich dir nicht beantworten...
aber zur luftfeuchte, was du da misst, ist die relative luftfeuchte. 80% und mehr bei der aktuellen wetterlage sind ganz normal. es kann ja nach dem lüften der wohnung, in der wohnung nicht weniger rel. luftfeuchte sein wie draussen!? der geruch ist natürlich etwas anderes! schimmelwohnungen sind kaum noch in den griff zu bekommen - ausser mit sehr günstigen mieten..... ob hinter der rigipswand tatsächlich schimmel ist, läßt sich nur durch ein gutachten sicher beurteilen. solange an der oberfläche kein schimmel zu sehn ist, besteht zumindest keine gesundheitsgefahr - als trostpflaster. |
#4
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AW: Fristlose Kündigung im "grünen Bereich"?
Danke für euere schnelle Antworten.
Die ankündigung bei nicht Einhaltung der gesetzten Frist fristlos zu Kündigen hatte ich vorher mit dem Mieterbund besprochen. Eine Gesundheitsschädigung kann ich nicht nachweisen und ein Gefahr für die Gesundheit ist auch schwer nachzuweisen. Unter das Thema Mietrecht - Fristlose Kündigung + Sonderkündigung durch den Mieter habe ich folgende Information gefunden: Das gilt auch für Mängel in und an der Wohnung, die mit einer Gefährdung der Gesundheit einhergehen oder die die Nutzung des Wohnraums beeinträchtigen. Hier kommt hinzu, dass der Vermieter über die Mängel informiert werden und ihm die Gelegenheit gegeben werden muss, die Mängel zeitnah unter Angabe einer Frist zu beseitigen. Erst, wenn der Vermieter diese Frist verstreichen lässt, ohne sich darum zu kümmern, dass die Wohnung in einen nutzbaren Zustand versetzt wird, besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Zwar ist Gesundheitsschädigung schwer nachzuweisen, aber eine Beeinträchtigung der Wohnraumnutzung ist meiner Meinung nach durchaus gegeben. Die Duftkulisse ist machmal so schlimm, das ich aufgrund dessen bei meine Freundin übernachte. Schimmel hinter der Rigipswand wurde bereits von einem Sachverständiger festgestellt. Erste sichtbare Schimmel gibt es leider auch schon. Wie auch immer die Sache ausgeht, ich ziehe aus. Auch wenn es bedeutet das ich 2 doppelte Mieten zu tragen habe. Hoffe aber immer noch darauf dass der Makler mein fristlose Kündigung kommentarlos hinnimmt um so eine Investierung zu vermeiden. |
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Stichworte |
amtsarzt, gesundheit, gesundheitsamt, gesundheitsgefährdung, schimmel |
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