Ausserordentliche Kündigung - Balkon und Sichtschutz
Hallo, der Vermieter fordert alle Mieter auf, Sichtschutz von den Balkonen und Pflanzkübel von den Terrassen zu nehmen, da er ein einheitliches Bild haben möchte. Es wird vom Vermieter kein einheitlicher Sichtschutz für Balkone zur Verfügung gestellt und im Mietvertrag steht nichts davon, dass man keinen Sicht- bzw. Windschutz anbringen darf. Für mich ist das eine erhebliche Beeinträchtigung da nun alle auf meinen Balkon schauen können. Kann ich ausserordentlich kündigen?
MfG bluemeni |
AW: Ausserordentliche Kündigung - Balkon und Sichtschutz
Zitat:
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AW: Ausserordentliche Kündigung - Balkon und Sichtschutz
Dieser Grund genügt leider nicht! Ihnen würde nur die Möglichkeit einen ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten bleiben!
Mietrecht Einfach |
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