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-   -   Ausserordentliche Kündigung wegen Feuchtigkeit in einem Raum (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/ausserordentliche-kuendigung-wegen-feuchtigkeit-einem-raum-1608.html)

denyobo 30.05.2012 19:14

Ausserordentliche Kündigung wegen Feuchtigkeit in einem Raum
 
Guten Tag zusammen,

Ich bin Vermieter einer Wohnung in einem 2 Familienhaus ( eine Wohnung bewohne ich selber ).

Nun ereignete sich folgende Situation.

Die Wohnung wurde ohne Mängel vom Mieter übernommen.
Nach einer sehr kurzen Zeit meldete sich nun der Mieter er hätte ein Mängel entdeckt. Er wieß auf einen feuchten Fleck innerhalb eines Raumes auf ( welcher vermutlich durch den Kamin zu erklären ist ) aber bisher nicht vorhanden war.

Auf Vorschlag man könnte jmd kommen lassen der den Sachbestand aufnimmt oder Tests vollzieht woher es kommt und was man daran machen kann wurde erwidert das man daran kein Interesse hätte man wolle Ausziehen.

Als dem Mieter erwidert wurde man hätte aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten wurde dieser unfreundlich und meinte er würde einen Anwalt einschalten.

Nun meine Frage... Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Es war kein verschwiegener Mangel, da bis dato kein solcher Schaden bekannt war ( auch durch Vormieter zu belegen ).

Lohnt es sich nun rechtliche Schritte einzugehen?


Vielen Dank im Vorraus.

Regenmacher 30.05.2012 19:45

AW: Ausserordentliche Kündigung wegen Feuchtigkeit in einem Raum
 
Zitat:

Lohnt es sich nun rechtliche Schritte einzugehen?
Warum? Die Kündigungsfrist Ihrers Mieters beträgt 3 Monate. Hält er diese Frist nicht ein, sollten Sie ihn auf Zahlung der Miete verklagen.

Auch ein Abwohnen der Kaution wäre nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

Die Drohung des Mieters, er würde einen Anwalt einschalten, ist nur warme Luft und ändert nichts an den Tatsachen. Sollte der Mieter keine Ruhe geben, sollten Sie Ihrerseits eine Kündigung nach § 573a BGB aussprechen.

Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

denyobo 30.05.2012 19:50

AW: Ausserordentliche Kündigung wegen Feuchtigkeit in einem Raum
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 5178)
Warum? Die Kündigungsfrist Ihrers Mieters beträgt 3 Monate. Hält er diese Frist nicht ein, sollten Sie ihn auf Zahlung der Miete verklagen.

Auch ein Abwohnen der Kaution wäre nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

Die Drohung des Mieters, er würde einen Anwalt einschalten, ist nur warme Luft und ändert nichts an den Tatsachen. Sollte der Mieter keine Ruhe geben, sollten Sie Ihrerseits eine Kündigung nach § 573a BGB aussprechen.

Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung



Hi , danke zunächst für deine Antwort.

Es geht ja darum das er die Kündigungsfrist weder zahlen noch einhalten möchte da der Mangel gravierend wäre.

anitari 31.05.2012 08:29

AW: Ausserordentliche Kündigung wegen Feuchtigkeit in einem Raum
 
Zitat:

Es geht ja darum das er die Kündigungsfrist weder zahlen noch einhalten möchte da der Mangel gravierend wäre.
Wenn er der Meinung ist er sei im Recht, können Sie das nicht verhindern. Es bleibt Ihnen nur der Klageweg.

denyobo 31.05.2012 17:18

AW: Ausserordentliche Kündigung wegen Feuchtigkeit in einem Raum
 
Zitat:

Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Es war kein verschwiegener Mangel, da bis dato kein solcher Schaden bekannt war ( auch durch Vormieter zu belegen ).

Lohnt es sich nun rechtliche Schritte einzugehen?

Danke auch für Ihr Kommentar, jedoch ist meine Frage immernoch offen.
Das ich rechtliche Schritte gehen muss, falls ich an mein Geld will ist mir bewusst.

Nur wie sieht es rechtlich hierbei aus? Wer ist bei einem nicht verschwiegenen Mangel dieser Art im Recht?

Regenmacher 31.05.2012 18:44

AW: Ausserordentliche Kündigung wegen Feuchtigkeit in einem Raum
 
Zitat:

Nur wie sieht es rechtlich hierbei aus?
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