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chrisil 01.06.2012 10:44

Fristlose Kündigung wegen verschwiegenem Mangel
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit acht Tagen leben meine Frau und ich in unserer neuen Wohnung, uns fällt es allerdings sehr schwer mit der permanenten Lärmbelästigung zu leben. Auf dem Dach unserer Wohnung (5. OG) verlaufen Lüftungsschächte und auch der Antrieb ist über unserer Wohnung montiert. In allen drei Räumen ist nun 24 Stunden, in je wechselnder Lautstärke, das Rauschen der Schächte und das metallische Rattern des Antriebs zu hören.
Bei Wohnungsbesichtigung und der Übergabe wurde uns diese Apparatur allerdings verschwiegen und auch der Besichtigungs- und Übergabetermin fand zu einem Zeitraum statt, in welchem die Anlage verhältnismäßig ruhig ist. Bereits seit sieben Tagen verhandeln wir mit der Verwaltung und bitten um die Möglichkeit, wieder aus der Wohnung ausziehen zu können. Während dieser Gespräche stellte sich heraus, dass dieses Problem bereits bei Vormietern bestand und in diesem Zuge Lautstärkemessungen vorgenommen wurden. Auch eine bessere Isolierung der Anlage wurde schon geprüft, die allerdings nicht möglich sei.
Können wir als Mieter eine fristlose Kündigung wegen Täuschung aussprechen? Wir hoffen natürlich auf eine gütliche Einigung.

Mit freundlichen Grüßen

Regenmacher 01.06.2012 11:11

AW: Fristlose Kündigung wegen verschwiegenem Mangel
 
Zitat:

Können wir als Mieter eine fristlose Kündigung wegen Täuschung aussprechen?
Ich befürchte, dass dieser Weg nicht funktionieren wird, aber vielleicht kann Ihnen der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht bei dieser Kündigung helfen.

chrisil 01.06.2012 11:22

AW: Fristlose Kündigung wegen verschwiegenem Mangel
 
Vielen Dank für Ihre umgehende Antwort.

Der örtliche Mietverein hat uns zu einer fristlosen Kündigung geraten, mir selbst allerdings ist nicht wohl bei dieser Tatsache. Lärmbelästigungen solcher Art liegen sicherlich in einer Grauzone, da jeder Geräusche anders wahrnimmt.

Ich habe aber noch eine Anschlussfrage: Ist es in unserem Fall richtig, von einer bewussten Täuschung zu sprechen?

Regenmacher 01.06.2012 12:08

AW: Fristlose Kündigung wegen verschwiegenem Mangel
 
Zitat:

Ist es in unserem Fall richtig, von einer bewussten Täuschung zu sprechen?
Das müssten Sie im Falle eines Falles vor Gericht beweisen. Und solche Beweise sind in der Regel nicht gerichtsfest.

Recht-Einfach 02.06.2012 12:20

AW: Fristlose Kündigung wegen verschwiegenem Mangel
 
Hallo,

ich würde Ihnen erst einmal raten ein Lärmprotokoll anzulegen. Besorgen Sie sich günstig einen Dezibelmesser und tragen Sie die Lärmbelästigungen nach Tag und Uhrzeit in dieses Protokoll ein. Bestenfalls mit einem Zeugen, wenn vorhanden.

Machen Sie dies ein paar Tage und kontaktieren Sie dann am besten einen unserer Online Anwälte. Sie können Ihren Sachverhalt kostenlos schildern und erhalten dann ein Angebot, um Ihren Fall bestmöglich für Sie zu lösen:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

In diesem Falle kann auch sehr gut eine Mietminderung möglich sein, welche Sie ohnehin nicht ohne anwaltlichen Beistand durchsetzen sollten.

Viel Erfolg


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