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Diana1977 02.06.2012 14:14

Fristlose Kündigung möglich?
 
Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin im Sep. 2011 in eine andere Wohnung gezogen, und nach und nach stellten sich immer mehr Mängel raus. Die Heizung bei meinem Sohn ging nicht, er ist im Okt. 2011 geborgen, da waren tagsüber höchstens 11 Grad und somit war der Raum den ganzen Winter über nicht zu benutzen. Ich habe die Vermieter sehr oft drauf angesprochen, jetzt wurde letzte Woche etwas an der Heizung gemacht. Desweiteren haben die Vermieter Stromklau begangen, was auch durch einen Elektriker, den ich bestellt habe bestätigt wurde. Anfang des Jahres ist ein Rohr kaputt gegangen, es ist eingefroren. Als ich bemerkte das es im Bad von der Decke tropft, habe ich meinen Vermietern bescheid gesagt, die haben sich das angeschaut und haben dann gesagt, es wird fertig gemacht, wenn es warm wird, das war dann letzte Woche !!!! Also ist in dem letzten halben jahr immer wieder Wasser in die Wand geflossen, mittlerweile habe ich schon nasse Fliesen hinter der heizung ! Ich habe sie natürlich immer wieder drauf aufmerksam gemacht, aber keine Reaktion, da im Bad Holzpanelen unter der Decke sind, möchte ich gar nciht wissen, welche Pilze sich darunter befinden. Dann ist der komplette Keller feucht, meine ganzen Sachen die da drin sind, müsste ich wegschmeissen, und man riecht besonders an sehr nassen oder an sehr warmen Tagen, richtig diesen Muff/Feuchtigkeit/Schimmel. Dann bekomme ich keine Nebenkostenabrechnung, ich zahle keine Pauschale, im Mietvertrag ist angekreuzt, das ich neben der Miete Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung zahle. Mein kleiner Sohn, bekommt besonders wenn es viel geregnet hat, immer husten, kaum ist er woanders oder draussen ist der weg, sobald er sich in der Wohnung aufhält ist er wieder da. Sind das alles Gründe um fristlos zu kündigen ? Eine neue Wohnugn hätte ich schon

Regenmacher 02.06.2012 17:59

AW: Fristlose Kündigung möglich?
 
Vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) die Gesundheitsgefährdung für den Kleinen bestätigen lassen, dann ist eine fristlose Kündigung möglich.

Mängel an der Wohnung, die trotz schriftlicher Aufforderung vom Vermieter nicht behoben werden, berechtigen zur Mietminderung, aber nicht zur fristlosen Kündigung.


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