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Christianxy 20.06.2012 19:19

Fristlose Kündigung anstelle einer Mahnung
 
Hallo ich habe eine Frage zu einer fristlosen Kündigung eines Mietvertrages seitens Vermieter.

Kurz und Knapp, ich bin drei Monate außer Lande gewesen und habe keine Miete überwiesen, wieder zurück und habe jetzt zwei Briefe im erhalten einer ist die fristlose Kündigung der die mich auffordert die Wohnung innerhalb drei Tagen zu verlassen aufgrund der ausstehenden Miete.
Der zweite, vor vier Tagen geschrieben, eine wiederholte Aufforderung die Wohnung zu verlassen mit der Ansage das eine Räumungsklage eingereicht wird.

Hierzu möchte ich fragen was ich zu erwarten habe wenn die ausbleibende Miete jetzt überwiesen ist und ob es denn rechtens ist ohne eine Mahnung eines Mietrückstandes direkt fristlos zu kündigen.

Würde mich über Tipps zum richtigen Verhalten in dieser misslichen Lage freuen.

Regenmacher 20.06.2012 19:43

AW: Fristlose Kündigung anstelle einer Mahnung
 
Bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten kann der Vermieter fristlos kündigen. Eine Abmahnung ist dazu nicht nötig. Wenn Sie die ausstehende Miete sofort komplett begleichen ist diese fristlose Kündigung vorerst geheilt.

Das darf aber nicht schon mal passiert sein, dann könnte der Vermieter wegen Unzuverlässigkeit eine normale Kündigung aussprechen.

Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

Christianxy 21.06.2012 18:59

AW: Fristlose Kündigung anstelle einer Mahnung
 
Erst mal danke für die schnelle Antwort.

Möchte trotz dem noch mal drei Sachverhalte erfragen bevor ich nun mit meinem Vermieter, nach Eingang des Schuldenausgleichs, spreche.

1. Wenn es nun beweisbar ist das in den letzten zwei Jahren schon mal ein Wartezeit von zwei Monatsmieten stattgefunden hat. Ist der Vermieter dann im Recht, trotz Ausgleich auf die fristlose Kündigung, eine Klage einzuleiten oder muss er auch dann erst erneut eine fristgerechte Kündigung aufgrund der Unzuverlässigkeit der Mietzahlungen verfassen?

2.Gibt es eine gesetzliche Frist in der so eine fristlose Kündigung unabwendbar wird zb. zwei oder vier Wochen nach erhalten des Schreibens.

3.Muss solch einer Kündigung auch wenn sie nicht rechtens ist durch ein schriftlichen Widerspruch entgegen gewirkt werden?
Nicht das ich durch ein ausbleibendes Schreiben dieser Kündigung einwillige in der Annahme sie wäre unrechtmäßig.


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