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MAMAMAIPI 22.06.2012 11:43

Fristlose Kündigung wegen Mietschulden und Räumungsklage
 
Hallo,

ich brauche dringend eine Meinung bzw einen Rat.

Und zwar ist es so dass ich mit meiner tochter und meinem lebenspartner seid 2010 eine Wohnung zur Miete habe...

Durch private Problem haben wir dann im Jahr 2011 nur Stüke der monatlichen Miete gezahlt (leben vom Hartz4) und zwei drei mal keine Miete.
Ich weiss das es nicht in Ordnung ist und den Vermieter dies auch nicht groß interessieren muss wieso weshalb warum die Miete nicht kam oder nur teilweise...

Seid Febuar 2012 zahlen wir jedoch die monatlichen Mieten plus kleine Raten, mal zehn Euro mal dreizig Euro je wie es uns möglich ist.

Im Mai kam es allerdings auf Grund eines kurzeitigen Krankenhausaufenthalts wegen meiner Schwangerschaft zu einem Zahlendreher und mein Partner hat viel zu wenig Miete überwiesen. Im Juni haben wir aber wieder ganz normal gezahlt plus einer höheren Rate.

Nun bekam ich am 18ten eine fristlose Kündigung dass wir bis zum 25ten sprich Montag, die Wohnung zu räumen haben ansonsten werde eine Räumung und Zahlungklage eingeleitet...

Ich habe mich darauf hin sofort mit der Gesellschaft per Mail in Verbindung gesetzt dass wir am 1ten die normale Miete plus Rate und den Ausgleich für Mai zahlen,bekam aber keine Antwort...

Darauf hin habe ich heute da angerufen, doch der gute Mensch lehnte jeden Vorschlag ab und meinte da ja jetzt von 18ten bis heute nicht mal eine Zahlung eingegangen ist glaube er nicht das wir unsere Raten einhalten würden und schrieb mir anschließend zurück das wir bis zum 25ten Zeit haben und es nun an uns lieget ob wir die Wohnung behalten wollen,ansonsten die angekündgte Räumungsklage etc...

Was erwartet mich denn nun und/oder geht das überhaupt so einfach obwohl die Mietrückstände doch aus der Vergangenheit sind...

Kann ich mich gegen die Räumungsklage wehren?
Ich bin keine Mietnomadien oder sonstiges das habe ich dem Herrn versucht zu sagen denn wir zahlen die Miete ja wieder regelmässig und auch Raten das zeigt doch das wir die Rückstände begleichen wollen.

Ich danke für alle hilfreichen Antworten...

Regenmacher 22.06.2012 16:22

AW: Fristlose Kündigung wegen Mietschulden und Räumungsklage
 
Das sieht tatsächlich sehr übel aus. Hier habe ich einen Beitrag eines Anwaltes zum Thema :

Schonfrist – Was ist das eigentlich?

ein Vermieter sprach mich eben auf die Schonfrist an. Er wollte wissen, was diese Frist im Mietrecht bedeutet.

Das Wort Schonfrist kennt das Bürgerliche Gesetzbuch und damit das Mietrecht eigentlich nicht.

Trotzdem benutzt alle Welt diesen Begriff. Gemeint ist damit die Möglichkeit eines Mieters, eine Kündigung unwirksam werden zu lassen.

Aber der Reihe nach: Wenn Sie einem Ihrer Mieter eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen eines Zahlungsverzugs aussprechen, hat der Mieter die Möglichkeit, eine Schonfrist zu nutzen.

Begleicht er innerhalb dieser Frist seine Mietrückstände vollständig, kann der Vermieter aus der Kündigung keine Rechte mehr herleiten.

Die Regelung findet sich in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Das bedeutet konkret: Erhalten Sie als Vermieter bis zum Ablauf von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage Ihre ausstehende Miete in voller Höhe, ist die Kündigung unwirksam und Ihr Mieter kann in der Wohnung bleiben.

Die Prozesskosten wird er allerdings trotzdem zu tragen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Arno Schrader,
Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und WEG-Recht


Sie sollte unbedingt so schnell wie möglich beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Damit suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht auf, der als einziger wirklich helfen könnte.

MAMAMAIPI 22.06.2012 16:41

AW: Fristlose Kündigung wegen Mietschulden und Räumungsklage
 
Vielen lieben Dank für die Antwort...

Haben wir Armenrecht,da wir ja von dem Jobcenter leben?

Aber was ist denn wenn das Urteil durch ist und ich vor diesen 2 Monaten die wohnung schon laut urteil verlassen soll?

Also macht es Sinn jetzt bereits hohe Raten zusätzlich zu der laufenden Miete zu zahlen?

Wie lange dauert es überhaupt bis so ein Urteil durch ist?

Regenmacher 22.06.2012 17:34

AW: Fristlose Kündigung wegen Mietschulden und Räumungsklage
 
Zitat:

Haben wir Armenrecht
So etwas gibt es schon seit Anno Tobak nicht mehr. Bitte lesen Sie sich mithilfe einer Suchmaschine zum Thema Beratungsschein schlau. Das andere beantwortet dann der Anwalt.

MAMAMAIPI 22.06.2012 18:28

AW: Fristlose Kündigung wegen Mietschulden und Räumungsklage
 
Eine Frage häte ich nochmal, als ich heute mit der Gesellschaft telefoniert hatte, drohe mir der Mann damit mich dem Haftrichter vorführen zu lassen um die eidesstaatliche Versicherung ab zu legen... kann er das tun muss ich nun damit rechnen das ich hier abgeholt werde?

Sange 23.06.2012 04:54

AW: Fristlose Kündigung wegen Mietschulden und Räumungsklage
 
Ich bin immer wieder erstaunt, warum Hilfeempfänger wegen Mietzahlungen in Schwierigkeiten kommen. Das Geld, was dem Hilfeempfänger zur Mietzahlung zur Verfügung gestellt wird, gehört ihm selbst doch gar nicht. Wie kann man sich nur daran vergreifen? Wenn man sich dabei selbst nicht traut, dann sollte man die Mietzahlungen direkt durch das Amt durchführen lassen!

Zitat:

Zitat aus #2 :
Die Regelung findet sich in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Das bedeutet konkret: Erhalten Sie als Vermieter bis zum Ablauf von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage Ihre ausstehende Miete in voller Höhe, ist die Kündigung unwirksam und Ihr Mieter kann in der Wohnung bleiben.
Das bedeutet auch, dass Sie in der Wohnung bis zu dem oben genannten Zeitraum bleiben könnten. Was natürlich Ihre Mietschulden deutlich erhöhen würde. Da noch keine Räumungsklage, wahrscheinlich aus Kostengründen, erhoben wurde, hätten Sie die Chance noch ohne Gerichts- und Anwaltskosten davon zu kommen.

Sie sollten aber schnellstens das zuständige Amt von der Kündigung und den Mietschulden in Kenntnis setzen.

Zitat:

... kann er das tun muss ich nun damit rechnen das ich hier abgeholt werde?
Nein, das kann er nicht und Sie werden auch nicht abgeholt. Das sehe ich als einen bösen und dummen Scherz dieser Person an.

MAMAMAIPI 23.06.2012 17:03

AW: Fristlose Kündigung wegen Mietschulden und Räumungsklage
 
wo liegt der Unterschied der ausserordentlicher fristlosten Kündigung und der fristlosen Kündigung?

Was hat es mit der Sozialklausel auf sich?
Ich bin schwanger, meine Tochter wird hier nach den ferien eingeschult... ich bekomme doch niemals in den Ferien eine neue Schule für sie... ;( (soll jetzt nicht heissen ah guck mal die meint sie ist schwanger und kann nun alles machen) wie gesagt die Mietschulden sind aus dem Jahre 2011 und jetzt kam die fristlose Kündigung trotz regelmässiger Mietzahlung und Zusatzzahlung (ich bin mir bewusst darüber das der VM im Recht ist auf Grund der Mietrückstände aus 2011) aber kann es über längere Zeit dauern wie in unserem Fall bis man die Kündigung dann bekommt?


wenn die Wohnangelegenheiten durch ein Management vertreten werde, gibt es dazu auch Unterschiede als bei einen (direkten) Vermieter?

besteht die Change dass wir in der Wohnung bleiben dürfen, wenn man die normale Miete plus Abzahlungen leistet trotz Räumungsklage(diese soll am Montag veranlasst werden,wenn wir bis Montag nicht raus sind) sprich das man guten Willen zeigt?

MAMAMAIPI 23.06.2012 17:05

AW: Fristlose Kündigung wegen Mietschulden und Räumungsklage
 
hat man nach einer Räumungsklage überhaupt noch mal die Change eine neue Wohnung zu bewohnen oder wird das irgendwo vezeichnet?

MAMAMAIPI 24.06.2012 11:38

AW: Fristlose Kündigung wegen Mietschulden und Räumungsklage
 
muss das Jobcenter ein Darlehen geben für die Mietrückstände oder kann dies auch abgelehnt werden?da die Rückstände aus der hartz4zeit sind, muss man befürchten das man von dem Jobcenter belangen werden kann wegen Sozialleistungbetrug?

wenn zwei Personen im Mietvertrag stehen,sprich Lebenpartner,bekommt dann jede Person die Kosten der Räumungsklage?

Recht-Einfach 24.06.2012 16:02

AW: Fristlose Kündigung wegen Mietschulden und Räumungsklage
 
Hallo.
Sie sollten wie bereits erwähnt sich schnellstmöglich um einen Beratungsschein bemühen, da ein Forum Ihren Fall nicht lösen können wird.

Diese Community bietet sich an um Ihnen Hilfestellungen und den richtigen Weg aufzuzeigen. Sie müssen aber immernoch selbst aktiv werden.

Daher empfehle ich nochmals, dass Sie sich zum Thema Beratungsschein schlau machen oder ein wenig Geld in die Hand nehmen und unsere Onlineberatung für Mietrecht in Anspruch nehmen:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Ohne rechtlichen Rat, werden Sie hier am Ende womöglich den Kürzeren ziehen!


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