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akords 23.06.2012 10:18

Unzulässiger Lärm - Kündigung möglich?
 
Hallo,

hiermit möchte ich in Erfahrung bringen, ob ich die Möglichkeit habe meine Kündigungsfrist zu verkürzen bzw. die Miete zu mindern.
Ich wohne in einem Haus mit 6 Wohnungen im ersten Obergeschoß. Somit habe ich noch eine Wohnung über mir. Das Problem: man hört JEDEN Tritt. Auch wenn die Personen in der Wohnung sich ganz normal durch die Wohnung bewegen. Sobald man dort fester auftritt/etwas runterfällt oder mehrere Personen dort sind, kann schon mal "meine" Wohnung anfangen zu beben. Zuvor hat sogar ein Pärchen mit einem Hund dort drin gewohnt. Diese sind zum Glück ausgezogen.
Der Lärm ist ständig vorhanden , da wie gesagt immer wenn eine Person in der Wohnung über mir ist, ist es mehr als nur nervig.
Habe ich noch andere Möglichkeiten außer die 3monatige Kündigungsfrist?

Gruß
akords

Regenmacher 23.06.2012 10:59

AW: Unzulässiger Lärm - Kündigung möglich?
 
Zitat:

Habe ich noch andere Möglichkeiten außer die 3monatige Kündigungsfrist?
Ich meine nein! Bei einer Verschlechterung der Mietsache wäre eine Minderung der Miete denkbar. Da aber der geschilderte Zustand schon bei Einzug vorhanden war, wie ich vermute, dürfte auch das wegfallen.

Kündigung bis zum dritten Werktag des Juli, dann müssen Sie den Lärm nur noch bis zum 30. September erdulden.

Vorausgesetzt Sie haben keinen Vertrag mit einem Kündigungsverzicht unterschrieben.


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