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Lyndacity 26.04.2009 16:24

Kann ich fristlos kündigen?
 
Hallo,

habe mich aus lauter Frust nunmal angemeldet weil ich nicht alleine weiter weiß und die Antworten sehr schnell und auch super kompetent sind.

So, nun also meine Frage:

ich wohne am 01.Mai seit zwei Jahren in meiner 1-Zimmer Wohnung.
Nun möchte ich fristlos kündigen da ich bereits eine andere Wohnung gefunden habe und natürlich wegen folgendem Grund.

Ich habe eine Allergie auf Schimmel, Staub und Wespen.
Seit Beginn des frühlings habe ich zwei Wespennester auf meiner Fensterbank außen und täglich Wespen in der Wohnung und Angst gestochen zu werden.
Mein Vermieter weiß darüber bescheid, war vor 2Wochen in der Wohnung konnte keine Wespe live sehen und meinte man könnte vlt ausräuchern und ist wieder gegangen und seitdem für mich nicht erreichbar.

Dazu muss ich sagene auf ihn ist kein Verlass, wäre nicht das erste mal.
Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung?

Das andere ist die Schimmelbildung in meinem Badezimmer...war schon bei Einzug dachte ich würde es säubern können schaffe es aber nicht.
Staub: Die Wände sind sehr porös und bröckeln ab.

Weiterhin fühle ich mich mit den anderen Mietern einfach nicht wohl.
Neulich wurden meine Schuhe vor der Wohungstüre gestohlen innerhalb von 30min, der Mieter unter mir macht mit illegalen Dingen einen netten Nebenverdienst und von der Lärmstörung will ich gar nicht erst anfangen.

Was kann ich tun um die 3Monate Kündigungsfrist zu umgehen, ich halte es nicht mehr aus und langsam geht es doch auch auf den seelischen Allgemeinzustand, wenn man jeden Morgen in so einer Umgebung aufwacht.

Ich danke vielmals für die Hilfe

Recht-Einfach 26.04.2009 16:35

Hallo Lyndacity,

leider ist es nicht ganz so einfach eine Wohnung fristlos zu kündigen. Die oben aufgeführten Gründe gelten dafür "noch" nicht.

Lies dir doch noch einmal den Beitrag zur fristlosen Kündigung durch den Mieter durch:
Die fristlose Kündigung durch den Mieter

Darin sind die Gründe aufgeführt, die zu einer fristlosen Kündigung gereichen.
In deinem Fall wäre es definitiv die Gesundheitsgefährdung durch Schimmel und das Wespennest, bei einer entsprechenden Allergie.

Wie kannst du nun vorgehen? (siehe oben genannten Artikel zur dfristlosen Kündigung)
Du musst dem Mieter eine Mängelliste übermitteln. In dieser muss eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden angegeben sein (z.B. 14 Tage).

Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen - worauf du hoffen kannst, wenn du sagst, dass er sehr unverläßlich sei - hast du das Recht die fristlose Kündigung auszusprechen.

Mit dem Staub sehe ich ggf. kritisch, da die Wohnung vermutlich vor 2 Jahren auch schon nicht im besten Zustand war und du sie dennoch genommen hast. Solte ich hier irren und die Wände haben sich kurzfristig in ihrem Zustand rapide verschlchtert, wäre auch dies ein Punkt für die Mängelliste, die schriftlich beim Vermieter einzureichen ist.

Ich wünsche viel ERfolg bei deinem Vorhaben und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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