Härtefall bei Eigenbedarf
Hallo,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus welches zum Verkauf steht.Nun ist es so das ich keinen Führerschein habe und es so gut wie keine öffentlichen Verkehrsmittel, 2-3 Busse am Tag höchstens.Wenn wir jetzt die Kündigung erhalten dann würde ich meine Arbeit aufgeben müssen,denn leerstehende Wohnungen sind im näheren Umfeld nicht zu haben.Müssten dann Leistungen vom Staat in Anspruch nehmen was ich nie wieder tun möchte.Wäre dies ein Härtefall,denn die Arbeit und Existenz sind doch wichtig.Vielen Dank für die Antworten. |
AW: Härtefall bei Eigenbedarf
Hallo,
Sie sollten sich erstmal garnicht so große Gedanken machen. Ein Haus zu verkaufen geht in der Regel auch nicht ganz so schnell. Darüberhinaus tritt der neue Eigentümer zuerst in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrags ein. Vielleicht hat dieser ja auch die Absicht das Haus weiter zu vermieten und nicht selbst einzuziehen. Und je nachdem, wie lange Sie bereits in dem Haus wohnen, haben Sie ja ggf. auch eine verlängerte Kündigungsfrist. Mietrecht Einfach |
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