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Erathia 18.07.2012 14:48

Boilerwartung zum Mietende?
 
Hallo liebe Community,

ich habe meinen Mietvertrag für mein Studentenzimmer in Darmstadt gekündigt und stehe nun vor folgendem Problem:
Die Vermieter wollen, dass ich noch vor Wohnungsübergabe den Boiler (Gas Therme) warten lasse.
Ich halte das für nicht rechtens, da die letzte Wartung erst im Oktober 2011 war und solch eine Wartung nur alle 12 Monate durchzuführen ist; oder?
Mein Mietverhältniss ging/geht vom 01.okt.2011 bis 31.August.2012. Die besagte Wartung im Oktober habe ich also auch selbst bezahlt.

Muss ich die Boiler zum Ende des Mietverhältnisses trotzdem auf meine Kosten warten lassen?

Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar!

Herzliche Grüße,

Erathia

Regenmacher 18.07.2012 17:53

AW: Boilerwartung zum Mietende?
 
Eine jährliche Wartung dieses Gerätes entpricht der Vorschrift und reicht demnach völlig aus.

Sange 18.07.2012 22:58

AW: Boilerwartung zum Mietende?
 
Was steht denn im Mietvertrag über einen Wartungsintervall?

Würde da z.B. stehen: "Alle 12 Monate", dann würde natürlich vorher keine Wartung erfolgen müssen. Ist diese Wartung aber auf ein Datum fixiert, dann sähe das anders aus!


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