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tochterzion 03.08.2012 08:22

Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag
 
Hallo,

habe ein etwas verzwicktes Thema: Mein Mietvertrag ist eine Mischung aus Gewerberaummietvertrag mit dem Zusatz die Räume auch zu Wohnzwecken nutzen zu dürfen, was ich auch tue. Ich wohne sozusagen in meinem Büro. Der Mietvertrag enthält eine Klausel, dass er sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn ich nicht 6 Monate vorher kündige. Ich habe gekündigt, kann aber nach dieser Klausel erst Ende Januar 2013 ausziehen, würde aber gerne früher raus, zumal es in dem Büro kein Badezimmer gibt und der Vermieter auch keins einbauen will. Ich müsste es selber bezahlen, was ich aber nicht kann und will.
Besteht eventuell die Möglichkeit, dass die Kündigungsfrist unwirksam ist, weil ich ja auch hier wohne? Kennt sich jemand aus?

Vielen Dank
Tochterzion

Sange 04.08.2012 14:46

AW: Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag
 
Ganz besonders im Gewerbemietrecht ist ein Mietvertrag sehr offen gestaltbar.

Ich meine, dass Sie für die vorzeitige Kündigung des Vertrages einen anderen Grund finden müssten. Will damit sagen, Sie haben gemietet wie gesehen!

tochterzion 13.08.2012 12:33

AW: Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag
 
Es geht ja aber gerade darum, dass es sich nicht um einen reinen
Gewerberaummietvertrag handelt. Die Frage, die sich stellt, ist: Welches Recht greift hier, da die Räume auch bewohnt sind? :confused:

Viele Grüße
tochterzion

Recht-Einfach 14.08.2012 10:48

AW: Gemischter Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag
 
Also wie Sie den Fall beschreiben handelt es sich ja um einen Gewerberaummietvertrag. Nur, dass in Ihrem Fall die Gewerberäume auch zu Wohnzwecken genutzt werden können. Somit würde auch das Recht für Gewerbemietverträge gelten.

Abschließend wird dies aber sicher nur ein Anwalt beurteilen können. Hier können Sie sich kostenlos ein Angebot einholen günstig online beraten lasssen:
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