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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kaution mit Nebenkosten verrechnen
Ich bin aus der Mietwohnung ausgezogen und bekomme noch eine Kaution in Höhe von circa € 1100 vom Vermieter, die er mir bis jetzt noch nicht zurückgezahlt hat. Kurz bevor ich gekündigt habe, erhielt ich eine Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr, welche ich wegen der Kündigung nicht gezahlt habe, da sie meines Erachtens mit meiner Kaution verrechnet werden kann. Nun erhalte ich ein Mahnschreiben meines Ex-Vermieters, dass er die Nebenkosten von mir haben möchte - zusätzlich zu der noch ausstehenden Kaution. Ist das erlaubt? Soll er die Nebenkosten doch einfach von meiner Kaution einbehalten. Wieso soll ich jetzt erst die € 100 an ihn zahlen und er zahlt mir dann später (oder auch nicht) meine € 1100 Kaution zürück. Mit der Bitte um schnellen Rat!
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#2
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AW: Kaution mit Nebenkosten verrechnen
Zitat:
Zitat:
Und mit der Rückzahlung der Kaution darf sich der Vermieter auch Zeit lassen. Wieviel, das ist hier nachzulesen: Rückzahlung Mietkaution Kautionsrückzahlung nach Auszug Rechtsberatung zum Kautionsrückzahlung - Mietrecht Mieter bekommen Kaution nach Auszug nicht sofort zurück |
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Stichworte |
betriebskosten, kaution, mietkaution, nebenkosten, rückzahlung |
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