Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kaution mit Nebenkosten verrechnen

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.11.2012, 22:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.11.2012
Beiträge: 1
Standard Kaution mit Nebenkosten verrechnen

Ich bin aus der Mietwohnung ausgezogen und bekomme noch eine Kaution in Höhe von circa € 1100 vom Vermieter, die er mir bis jetzt noch nicht zurückgezahlt hat. Kurz bevor ich gekündigt habe, erhielt ich eine Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr, welche ich wegen der Kündigung nicht gezahlt habe, da sie meines Erachtens mit meiner Kaution verrechnet werden kann. Nun erhalte ich ein Mahnschreiben meines Ex-Vermieters, dass er die Nebenkosten von mir haben möchte - zusätzlich zu der noch ausstehenden Kaution. Ist das erlaubt? Soll er die Nebenkosten doch einfach von meiner Kaution einbehalten. Wieso soll ich jetzt erst die € 100 an ihn zahlen und er zahlt mir dann später (oder auch nicht) meine € 1100 Kaution zürück. Mit der Bitte um schnellen Rat!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 17.11.2012, 10:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution mit Nebenkosten verrechnen

Zitat:
da sie meines Erachtens mit meiner Kaution verrechnet werden kann.
Und das ist falsch gedacht. Für mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis muss bis zum Ende der Mietzeit die gesamte Kaution zur Verfügung stehen. Eine Verrechnung mit der Miete oder den Betriebskosten muss der Vermieter nicht dulden. Das hat übrigens auch der Gesetzgeber nicht vorgesehen

Zitat:
Ist das erlaubt?
Aber sicher! Und da bekommt er vor jedem Gericht auch Recht.

Und mit der Rückzahlung der Kaution darf sich der Vermieter auch Zeit lassen. Wieviel, das ist hier nachzulesen:

Rückzahlung Mietkaution

Kautionsrückzahlung nach Auszug Rechtsberatung zum Kautionsrückzahlung - Mietrecht

Mieter bekommen Kaution nach Auszug nicht sofort zurück
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
betriebskosten, kaution, mietkaution, nebenkosten, rückzahlung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Rückzahlung Kaution bzw. Verrechnung mit evtl. Nebenkosten sunshine_nici Kündigung 4 19.06.2012 21:25
Nebenkosten Verdoppelt Vermieter will neuen Vertrag mit neuen Nebenkosten Mardin Betriebskosten und Nebenkosten 1 25.12.2010 17:57


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Kaution mit Nebenkosten verrechnen