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Zerero 24.09.2012 00:03

Kündigung gerecht wegen Mietrückstand?
 
Hallo.. Es geht um folgendes. Meine Mutter steht alleine im Mietvertrag. Ich bin 'nur' die Tochter und lebe zur Zeit noch bei ihr.
Meine Mutter war vor zwei Monaten krank (Loch im Herz) und durfte nicht arbeiten. Dadurch ist natürlich einiges Geld flöten gegangen. Sie hat dann nebenbei bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, aber wirklich viel ist es auch nicht.. Nun, jedenfalls stehen wir jetzt mit zwei Monatsmieten in der Kreide. Allerdings weiß er, dass sie krank war, es im Moment happig ist usw. Kürzlich ist auch der Onkel meiner Mutter verstorben und sie hat geerbt. Genug um die zwei Mieten nachzuzahlen. Das haben wir ihm erklärt. Nun lässt sich die Bank aber Zeit und er hat uns nur bis heute zeit gegeben, das Geld zu zahlen.. Das Geld hätte schon längst da sein müssen vom Erbe. Es graust mich, dass er jeden Tag vor unserer Tür stehen könnte, weil er Terror macht. Wir haben zwar öfter unregelmäßig gezahlt, aber er hat es jedesmal bekommen und war verständnisvoll.. Hoffe, ihr könnt mir helfen.

Regenmacher 24.09.2012 08:33

AW: Kündigung gerecht wegen Mietrückstand?
 
Tja, da kann niemand helfen, denn bei 2 Mieten Rückstand ist die fristlose Kündigung rechtlich nicht zu beanstanden. Solch eine Kündigung ist nur zu heilen, wenn man nach Erhalt der Kündigung die fehlenden Mieten sofort bezahlt.

Kündigung wegen Zahlungsverzug nach Ausgleich einer Miete

Die fristlose Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzug | Hamburger Mietrechtsblog

anitari 24.09.2012 10:26

AW: Kündigung gerecht wegen Mietrückstand?
 
Zitat:

. Hoffe, ihr könnt mir helfen.
Leider nicht. Die fristlose kann nur durch unverzügliche Zahlung der Rückstände unwirksam gemacht werden.

Recht-Einfach 24.09.2012 13:53

AW: Kündigung gerecht wegen Mietrückstand?
 
So wie ich das verstehe haben Sie ja noch keine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand erhalten! Sie wäre aber rechtens!

Von mir daher mal ein Tipp, wie sie dies vielleicht umgehen können!
Ich kann nur empfehlen mit offenen Karten zu spielen, heute noch das Gespräch zu suchen und auf das Verständnis des Vermieters zu hoffen. Wenn Sie Unterlagen über die Erbbeträge haben, dann nehmen Sie diese mit, um argumentativ den zukünftigen Geldeingang beweisen und untermauern zu können.

Ich drücke die Daumen!


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