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annastb 02.10.2012 18:11

Räumungsklage - Alleinerziehende mit Kleinkind
 
Hallo an alle zusammen!
Eine Große Bitte an Euch alle! Brauche Euren Rat!
Mein Mann hat sich letztes Jahr im September von mir mit unserer kleinen Tochter getrennt und ausgezogen an einem Tag, wo ich nicht zu Hause war, hat alle Sachen geholt. Wir stehen beide im Mietvertrag drin. Es stehen vier Mieten offen auf dem Papier. Ich zahle ab September 2012 (nach dem Trennungsjahr) die Miete alleine.
Frage: wird der Richter meiner Räumung mit kleinem Kind zustimmen oder wird der Richter sagen mein Mann muss auch Miete bezahlen und die stellen mich nicht auf die Straße raus...
Ich habe jetzt doch 2 Möglichkeiten: ab sofort alle laufenden Mietzahlungen einstellen bis zur Gerichtsverhandlung am 22.11.2012, weil ich ja sowieso Räumungsklage bekommen habe und spare mir somit Geld für Kaution und Umzug in die neue Wohnung. Variante nr. 2: ich zahle laufende Miete weiter mit Option dass ich in der Wohnung bleiben darf und mein Nochmann die ausstehende Miete bezalen muss (er ist Steuerberater bei uns in der Stadt und ich Arbeitslos und kann keine großen Rückstände ausgleichen, könnte sofort Eidesstaatliche Versicherung abgeben).

Gebt mir bitte paar Tipps, wie zum Beispiel die Richter das heutzutage sehen, wenn beide Ehegatten im Mietvertrag stehen und einer über Nacht auszieht und sagt, er hätte mit uns ja nichts zu tun, und ob das Gericht mich wirklich auf die Straße rausschmeißen lässt oder / und wieviel Zeit das Gericht einer Alleinerziehenden gibt mit einem 3-jährigem Kind, um umzuziehen. Ich muss dazu sagen, die Wohnlage bei uns im Ort sieht schlecht aus, das kann jeder Makler bestätigen und laut den Zeitungsannoncen ist nichts zu kriegen in der für uns passenden Größe und der Preislage.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Regenmacher 03.10.2012 08:46

AW: Räumungsklage Alleinerziehende mit Kleinkind
 
Mit Ihrem dicken Problem, besonders die finanzielle Seite, sollten Sie kein Forum befragen, sondern hätten schon längst anwaltliche Hilfe benötigt.

Aber ganz kurz. Wenn beide Partner im Mietvertrag stehen, dann kann einer nicht die Flatter machen. Ihr Mann ist nach wie vor für die Miete (mit)verantwortlich. Aber das soll Ihnen besser ein Anwalt erzählen.


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