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karo007 04.10.2012 20:56

Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters, Mieter machen Probleme.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte als Vermieterin meine Mieter kündigen, da ich in München selbst keine Wohnung gefunden habe und zur Untermiete für 6 Monate wohne, Eigenbedarf für mich als Eigentümerin besteht. Die Mieter zeigen sich jedoch etwas problematisch und wollen nicht ausziehen, anbei kurze Sachschilderung:

- Vetragsdauer: unter 5 Jahren
- Vertragsort: München
- Mieter laut des Vertrages: eine Person

- Grund für Kündigung Eigenbedarf des Eigentümers aufgrund eines unbefristetes Vertrages in München, Nähe zum Arbeitsplatz.

der Mieter will innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 3 Monaten nicht ausziehen, er argumentiert, er ist seit 3 Monaten arbeitslos, wodurch Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche entstehen (kann er sich in diesem Fall auf die Sozialklausel beziehen?")

Darüber hinaus handelt es sich um ein homosexuelles Paar (laut des Vertrages ist eine WG nicht gestattet, es leben aber zwei Personen, die sich als homosexuelles Paar geben in der Wohnung (ist es nach dem Deutschen Recht ein Paar oder eine WG und gibt es damit einen Grund für außergewöhnliche Kündigung???). Das wäre jedoch das letze, was ich tun will.

Der Mieter verfügt auch über seine eigene Eigentumswohnung in München, wird also nicht ohne Wohnung bleiben...

Habe ich als Vermieterin Recht, die Mieter innerhalb 3 Monaten zu kündigen oder habe ich Anspruch auf außerordentliche Kündigung (gilt ein homosexuelles Paar als eine WG laut des Mieterrechtes?)

ich bin etwas verzweifelt, wäre also über Infos sehr sehr dankbar.

vielen Dank und beste Grüße
Karolina

Regenmacher 05.10.2012 12:57

AW: Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters, Mieter machen Probleme.
 
Alles zum Thema Eigenbedarfskündigung finden Sie in diesem Lexikon unter dem Buchstaben "E".

Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

Sie sollten es auch bei dieser Kündigung belassen und keinen Nebenschauplatz eröffnen.

Eigenbedarf: Wie kündigen Sie die Wohnung richtig? | vermieter-ratgeber.de

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