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Stefank999 26.10.2012 11:07

Kündigung wegen Eigenbedarf
 
Hallo zusammen,

wir wohnen seit 6 Jahren im ersten Stock eines 2-Familienhauses.
Unser Vermieter hat uns nun gesagt wir sollen uns nach etwas neuem umsehen, weil seine Enkelin im Nachbarsort zu viel Miete bezahlen muss und daher ab Frühjahr 2013 in unserer Wohnung wohnen möchte.

Ist es Rechtens vom Vermieter wenn er uns wegen Eigenbedarf kündigt?
Es handelt sich um die Enkeltochter die selbst zur Miete im Nachbarort wohnt.

Eine schriftliche Kündigung haben wir noch nicht erhalten.
Der Grund wird voraussichtlich Eigenbedarf lauten.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

schönen Gruß,
Stefan

Regenmacher 26.10.2012 11:29

AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
 
1. Eine Enkelin gehört zum Kreis jener Personen, für die wirksam Eigenbedarf angemeldet werden kann.

2. Die Kündigung einer Wohnung muss immer schriftlich mit den Angaben des Kündigungsgrundes erfolgen: Mietrecht: der Eigenbedarf des Vermieters

3. Wenn Sie alleine mit dem Vermieter unter einem Dach wohnen sollten, dann könnte er auch eine erleichterte Kündigung ohne Angabe von Gründen aussprechen: Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung


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