Albatros |
06.11.2012 23:18 |
Vermieterwechsel und Kündigung wegen Eigenbedarf?
Ich bin Mieter eines Hauses.In meinem Mietvertrag steht folgender Passus: "Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentliche Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen." Später steht dann eine Kündigungsfrist des Vermieters von 9 Monaten. Jetzt will der Vermieter das Haus verkaufen. Jetzt ist meine Frage, mit welchen Folgen ich zu rechnen habe. Kann der neue Besitzer mich rauskündigen wegen Eigenbedarf, da ich dachte, dass der neue Besitzer den Vertrag unverändert übernehmen muss? Ist das richtig, oder verfällt der Passus und der neue Vermieter kann wegen Eigenbedarf kündigen? Wäre schön, wenn mir jemand da weiterhelfen kann.
|