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scb 12.11.2012 20:11

Vorzeitiges Ende Mietvertrag bei Nachmieter
 
Hallo,

mein Mann und ich wollen aus unserer jetzigen Wohnung wegen Platzmangels ausziehen und wir haben auch über eine Maklerin eine passende Immobilie gefunden. Allerdings können wir nur die Wohnung haben, wenn wir bis zum 01. Januar ausziehen.
Prinzipiell kenne ich das so, dass, wenn ein passender, akzeptabler Nachmieter von Seiten des Mieters dem Vermieter angeboten wird, ein Mietvertrag vorzeitig aufgelöst werden kann. Unsere Maklerin hat sich nun bei unserem Vermieter angeboten, einen Nachmieter für unsere jetzige Wohnung zu finden. Er lehnt dies aber vehement ab. Gut, zwingen kann man ihn nicht, aber haben wir nicht ansatzweise unserer "Schuld" genüge getan?
Zudem hat mein Mann ihn telefonisch von unserer Kündigung zum 01. Februar informiert und einen Tag später die schriftliche Kündigung fristgemäß weggeschickt. Der Vermieter reagierte auf diese Kündigung bisher NICHT. Ich kenne das so, dass er mit der Kündigung somit einverstanden ist, weil er ja ansonsten reagieren müsste. Das ist bei anderen Verträgen doch auch so, oder?

Vielleicht kann uns jemand hier weiterhelfen, damit wir Chancen auf unsere Traumwohnung haben...

Regenmacher 13.11.2012 08:08

AW: Vorzeitiges Ende Mietvertrag bei Nachmieter
 
Zitat:

Prinzipiell kenne ich das so, dass, wenn ein passender, akzeptabler Nachmieter von Seiten des Mieters dem Vermieter angeboten wird, ein Mietvertrag vorzeitig aufgelöst werden kann.
Das ist ein nicht auszurottendes Märchen, das gerne an Stammtischen verbreitet wird. Nur wenn im Mietvertrag die Nachmieterstellung geregelt ist, ist sie gültig.

Zitat:

und einen Tag später die schriftliche Kündigung fristgemäß weggeschickt.
Wann ist diese Kündigung beweisbar beim Vermieter eingetroffen. Denn darauf kommt es an, nicht wann sie abgeschickt wurde.

Da eine Kündigung der Wohnung eine einseitige Willenserklärung ist, muss der Vertragspartner sie auch nicht bestätigen.

Zitat:

Das ist bei anderen Verträgen doch auch so, oder?
Nö, ist es nicht. Oder müssen Sie als Arbeitnehmerin die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes bestätigen?

anitari 13.11.2012 14:16

AW: Vorzeitiges Ende Mietvertrag bei Nachmieter
 
Zitat:

Prinzipiell kenne ich das so, dass, wenn ein passender, akzeptabler Nachmieter von Seiten des Mieters dem Vermieter angeboten wird, ein Mietvertrag vorzeitig aufgelöst werden kann.
Prinzipiell ist das ein MÄRCHEN

Das einzige was prinzipiell ist das der VM bis zum letzten Tag auf die Erfüllung bestehen kann.

Zitat:

Zudem hat mein Mann ihn telefonisch von unserer Kündigung zum 01. Februar informiert und einen Tag später die schriftliche Kündigung fristgemäß weggeschickt.
Die auch hoffentlich fristgerecht am 3. bzw. bei Feiertag 1.11. am 5.11. beim angekommen ist. Übrigens kann man nur zum Monatsende kündigen.

Zitat:

Der Vermieter reagierte auf diese Kündigung bisher NICHT.
Er muß weder reagieren noch mit der Kündigung einverstanden sein. Es ist Eure einseitige Willenserklärung, Basta.


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