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vermietung 29.11.2012 14:06

Normale Kündigung nach 15 Jahren Mietwohnung
 
Im Haus (3 Wohnungen) ist noch eine Wohnung vermietet, ohne Mietvertrag, seit 15 Jahren.
Das Haus soll nun verkauft werden (Käufer verlangt ohne Mieter), zum Abriß.
Wie kann eine ordentliche Kündigung erfolgen und mit welcher Frist?
Wenn die Mieterin Widerspruch einlegt, kann das Haus dann nicht verkauft und abgerissen werden?

Regenmacher 29.11.2012 18:59

AW: Normale Kündigung nach 15 Jahren Mietwohnung
 
Bitte fragen Sie einen Anwalt und kein Forum.

Sange 01.12.2012 10:50

AW: Normale Kündigung nach 15 Jahren Mietwohnung
 
Zitat:

Zitat von vermietung (Beitrag 6228)
...
Das Haus soll nun verkauft werden (Käufer verlangt ohne Mieter), zum Abriß.
Wie kann eine ordentliche Kündigung erfolgen und mit welcher Frist?...

Von einem Mietvertrag ist hier auszugehen - wenn auch nur von einem mündlichen. Solche (mündlichen) Verträge sind aber nach dem BGB auch in vollem Umfang gültig .

Bei einem Verkauf würde der Erwerber diesen "Vertrag" mit allen Rechten und Pflichten übernehmen müssen. Daher verlangt der Käufer wahrscheinlich auch "ohne Mieter".

Ordentliche Kündigungen des Vermieters sind im § 573 BGB geregelt. Die möglichen Kündigungsgründe findet man dort.
Vermutlich kann in dem beschriebenen Fall der Abs.2 Ziff.3. zutreffend sein.

Die Kündigungsfrist wäre 9 Monate. Siehe § 573c BGB.


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