Normale Kündigung nach 15 Jahren Mietwohnung
Im Haus (3 Wohnungen) ist noch eine Wohnung vermietet, ohne Mietvertrag, seit 15 Jahren.
Das Haus soll nun verkauft werden (Käufer verlangt ohne Mieter), zum Abriß. Wie kann eine ordentliche Kündigung erfolgen und mit welcher Frist? Wenn die Mieterin Widerspruch einlegt, kann das Haus dann nicht verkauft und abgerissen werden? |
AW: Normale Kündigung nach 15 Jahren Mietwohnung
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AW: Normale Kündigung nach 15 Jahren Mietwohnung
Zitat:
Bei einem Verkauf würde der Erwerber diesen "Vertrag" mit allen Rechten und Pflichten übernehmen müssen. Daher verlangt der Käufer wahrscheinlich auch "ohne Mieter". Ordentliche Kündigungen des Vermieters sind im § 573 BGB geregelt. Die möglichen Kündigungsgründe findet man dort. Vermutlich kann in dem beschriebenen Fall der Abs.2 Ziff.3. zutreffend sein. Die Kündigungsfrist wäre 9 Monate. Siehe § 573c BGB. |
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