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iii 04.12.2012 16:10

Vermieter kündigt wegen Schimmel
 
Liebe Forumbewohner und Fachleute,

ich habe eine Frage wegen außerordentlicher Kündigung seitens Vermieter.

Ich habe vor kurzem einen Brief von ihm erhalten, dass im Februar in unserem Haus eine Dachrenovierung wegen Schimmelbefall in den Balken bevorstehe. Schimmel sei nicht gesundheitsgefährlich. Der Vermieter bietet uns bis Februar eine neue Wohnung zu finden und nach der Renovierung können wir auch selbstverständlich wieder zurück einziehen. Die Umzugskosten sei er bereit zu übernehmen. Da er den Frist dieser Maßnahmen schwer einschätzen kann, habe ich mir entschieden lieber ganz auszuziehen. Ich finde zwei Umzüge für mich zu aufwendig. Und ich habe noch blöderweise eine teuere Küche für diese Wohnung gekauft. Das Problem ist - ich finde keine angemessene Wohnung in dieser Gegend, die provisionsfrei ist. In eine schlechtere Wohnung (z.b. Hochhaus) möchte ich nicht hin und Provision im Altbau ist ca.2.000 € - das ist mir zu teuer.

jetzt meine Fragen: kann ich die Provisionskosten vom Vermieter verlangen? Wie wird es aussehen, wenn ich bis Februar keine provisionsfreie Wohnung finde? Kündigungsfrist ist 3 Monate, ich habe da 2 Jahre gewohnt. Hat er dann Recht mich mit meiner schöner küche rauszuschmeißen :D? Also zum März fristgemäß kündigen. Ich bin bereit mich zu bemühen, aber es gibt tatsächlich nur wenig Chancen eine provisionsfreihe Wohnung zu finden.

LG. Ivanova

Recht-Einfach 12.12.2012 15:31

AW: Vermieter kündigt wegen Schimmel
 
Hallo,

zum Ersten sei gesagt, dass der Vermieter Ihnen nicht wegen Schimmel kündigen kann und auch nicht wegen bevorstehenden baulichen Maßnahmen.

Wenn er diese durchführt und Ihre Wohnung nicht vertragsgemäß nutzbar ist, hat der Vermieter für Ersatz zu sorgen! Dies könnten z.B. Kosten für Einlagerung Ihrer Möbel sein oder auch die Unterbringung in einem Hotel.

Sie sollten hier aber auf Nummer sicher gehen und Ihren Sachverhalt einem unserer Onlineanwälte schildern. Unter dem folgenden Link können Sie sich kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine Mietrecht Onlineberatung einholen:
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Diese paar Euro erachte ich für gut investiert, in Anbetracht der Kosten, die hier möglicherweise im Raume stehen!


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