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Vayu 06.12.2012 10:19

Schimmel - fristlose Kündigung möglich?
 
Halle zusammen,
ich habe ich Schlafzimmer und Wohnzimmer Schimmel, habe aber auch schon die Wohnung gekündigt. Meine Frau und ich sind auch sehr häufig krank oder haben Migräne. Wir haben uns auch von unserem Hausarzt dieses Schreiben geben lassen:

"Unten genannter Patient leidet an einer chron. Rhinitis und Reizhusten. Er ist Nichtraucher und hat auch kein Hno-ärztl.Befund, der dies erklären könnte. Eine Schimmelbelastung kann ursächlich nicht ausgeschlossen werden."

Jetzt haben wir aber auch schon eine neue Wohnung gefunden und wir würden gerne wissen, ob wir fristlos Kündigen können oder wenigstens die 3 Monate verkürzen? Freiwillig lässt die Vermieterin sich nicht darauf ein haben wir schon versucht.

Regenmacher 08.12.2012 16:37

AW: Schimmel - fristlose Kündigung möglich?
 
Zitat:

"Unten genannter Patient leidet an einer chron. Rhinitis und Reizhusten. Er ist Nichtraucher und hat auch kein Hno-ärztl.Befund, der dies erklären könnte. Eine Schimmelbelastung kann ursächlich nicht ausgeschlossen werden."
Dieses Schreiben hat keinerlei Aussagekraft. Nur ein Attest des Amtsarztes (Gesundheitsamt) könnte eine sofortige (fristlose) Kündigung bewirken.

Sange 09.12.2012 07:45

AW: Schimmel - fristlose Kündigung möglich?
 
Ich sehe noch den Weg über eine Ersatzmietergestellung.
Wenn keine entsprechende Klausel im Mietvertrag vorhanden ist, dann könnte allerdings der Vermieter Schwierigkeiten machen. Er muss nicht jeden nehmen.;)

Dann wäre eigentlich nur noch der sofortige Auszug bei Zahlung der Miete bis zum Vertragsende.

MaikIhde 09.12.2012 23:51

AW: Schimmel - fristlose Kündigung möglich?
 
Man kann auch fristlos kündigen. Dafür ist aber Bedingung, dass man den Vermieter auffordert den Schimmel (unter Fristsetzung) zu beseitigen und gleichzeitig die fristlose Kündigung androht. Erst wenn er dann nicht reagiert, kann man fristlos kündigen. Ein Attest, dass man wegen Schimmel krank ist, ist nicht notwendig. Es reicht aus, dass Schimmel vorhanden ist. Es soll ja vermieden werden, krank zu werden. Man muss also nicht erst krank werden.

Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55) Mietminderung Feuchtigkeit, feuchte Wände Minderung miete wieviel höhe


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