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roland 11.12.2012 14:09

Mindestwohndauer bei Kündigung wegen Eigenbedarf
 
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
Wir wohnen mit dem Vermieter in einem Haus. Wir EG und er 1. OG.
Er hat jetzt nach mehr als fünf Jhren Mietzeit wegen Eigenbedarf gekündigt.
Seine Tochter und Familie wohnt und arbeitet (Beamte) in mehr als 100 Kilometern Entfernung. Jetzt wollen sie in der Nähe der Eltern ein Haus bauen und benötigen unsere Wohnung. Aber nur um während der Bauzeit am Wochenende darin zu wohnen. Wochentags wohnen sie weiter im Ort an ihrer Arbeitsstelle. Gibt es Fristen, wie lange der Nachmieter bei einer solchen Kündigung mindestens in der Wohnung wohnen bleiben muß? Kann man das irgendwo nachlesen?

Vielen Dank

Roland

Regenmacher 11.12.2012 14:32

AW: Mindestwohndauer bei Kündigung wegen Eigenbedarf
 
Zitat:

Kann man das irgendwo nachlesen?
Nö, Sie können aber der Kündigung widersprechen, dann wird sich ein Gericht damit befassen. Da Sie aber nur mit dem Vermieter gemeinsam in dem Haus wohnen, kann er ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das würde die Frist um 3 weitere Monate auf insgesamt 9 Monate verlängern.

Für diese Kündigung braucht der Vermieter auch keine Begründung.


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