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Racer01014 11.12.2012 20:51

Wohnung, Zimmer, was denn nun?
 
Hallo zusammen,

ich habe gerade ein ziemlich prickelndes Problem mit meiner jetzigen Bleibe:
Ich habe in der Wohnung meiner Vermieterin ein Zimmer im Dachgeschoss angemietet ( bin Student ), bei dem auch ein kleines Bad mit Dusche dabei ist.
In meinem Vertrag steht jedoch als Überschrift: "Wohnung", obwohl direkt darunter nur "1 Zimmer und Bad" steht. Küche gibt es keine.
Gilt dieses "Konstrukt" nun als Wohnung oder als Zimmer?
Bei einem Zimmer hätte ich ja eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, oder?
Im Moment wären es laut Vertrag 3 Monate....

Jetzt wurde mir heute vom Studentenwerk mitgeteilt, dass nun ein Zimmer in einem Wohnheim verfügbar wäre. ( Die wartezeit betrug etwa 3 Semester )
Ich würde nur zu gern ins Wohnheim ziehen, da dies billiger und viel näher zur Hochschule liegt.
Problem ist aber, dass ich gleich den Vertrag unterzeichnen und ab dem 01.01.2013 für die Miete aufkommen müsste.

Gibt es für mich die Chance, aus meiner jetzigen Bleibe schneller rauszukommen?

Danke für Ihre/eure Hilfe
Tobias

anitari 12.12.2012 17:24

AW: Wohnung, Zimmer, was denn nun?
 
Zitat:

Bei einem Zimmer hätte ich ja eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, oder?
Ob Zimmer oder Wohnung, es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Und diese beträgt für Mieter i. d. R. 3 Monate.

Einzige Ausnahme, Mieter und Vermieter wohnen in der selben Wohnung, das Zimmer ist überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet und an nur 1 Person Vermietet.

Dann gilt BGB § 573c Abs. 3 -> § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung

Racer01014 12.12.2012 20:00

AW: Wohnung, Zimmer, was denn nun?
 
Hallo, dann ist es prinzipiell klar,
Zimmer gehört zur Wohnung meiner Vermieterin.
Ich bin als alleiniger Mieter eingetragen.
Alle Möbel gehören Ihr!

Somit schlägt das Mietrecht hier die 3-monats Formulierung im Vertrag?

Danke erstmal für die Hilfe!

anitari 13.12.2012 08:36

AW: Wohnung, Zimmer, was denn nun?
 
Zitat:

Somit schlägt das Mietrecht hier die 3-monats Formulierung im Vertrag?
Rechtsprechnung/Gesetz geht, jedenfalls im Mietrecht und wenn zum Vorteil des Mieters, immer vor Vertrag.

Sange 14.12.2012 05:31

AW: Wohnung, Zimmer, was denn nun?
 
Wenn es sich
Zitat:

Zimmer gehört zur Wohnung meiner Vermieterin.
Ich bin als alleiniger Mieter eingetragen.
Alle Möbel gehören Ihr!
zweifelsfrei um eine solche Wohnung/Zimmer handelt, dann gilt nach § 573c BGB folgendes:

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


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