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Hauskauf - Eigenbedarf, aber was mit Mieter?
Wir möchten ein Haus kaufen, in dem aber seit sechs Jahren ein Ehepaar wohnt, das zu einem "Freundschaftspreis" von 200 Euro (230 qm Haus, 600 qm Garten) wohnt und dies dem Hausbesitzer gezahlt hat (kein Mietvertrag). Dieser will nun das Haus verkaufen - an uns. Allerdings: einst hat er leichtsinnig der Frau ein Schreiben unterzeichnet, das ihr lebenslanges Wohnrecht einräumt (aufgrund eines einstigen außereheliches Verhältnisse). Dies ist aber nicht notariell beglaubigt!
Was können wir tun, um nach Kauf des Hauses auch in dieses einziehen zu können? Gibt es eine Art Gewohnheitsrecht für die "Mieter"? Wäre eine Klage auf Eigenbedarf aussichtsreich? Vielen Dank! |
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#2
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AW: Hauskauf - Eigenbedarf, aber was mit Mieter?
Da dies nicht unbedingt eine Frage des Mietrechts, sondern eher des Vertragsrechts darstellt, sollten Sie einen Anwalt mit der Beantwortung beauftragen.
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#3
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AW: Hauskauf - Eigenbedarf, aber was mit Mieter?
Sie selbst sollten in dieser Situation nichts unternehmen. Der Verkäufer wäre aufzufordern das Gebäude frei von allen Lasten zu stellen.
Selbstverständlich besteht ein Mietvertrag nach geltendem Recht, auch wenn er mündlich vereinbart wurde. Kaufen Sie mit Mietern, dann steigen Sie als Käufer mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag/Vereinbarungen ein. Einen Eigenbedarf könnten Sie erst dann geltended machen, wenn dieses Gebäude im Grundbuch auf Sie umgeschrieben ist. Ob Sie damit aber die Mieter schon "entfernt" haben ist nicht sicher. Das kommt noch auf deren persönliche Situation an. Ein Räumungsverfahren ist teuer. Bei der "Wohnrechtsgeschichte" bin ich mir nicht sicher, ob sie ohne Notar und Grundbucheintragung überhaupt Gültigkeit hat. Auch dies sollte der Verkäufer abklären. |
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Stichworte |
eigenbedarf, kündigung, mündlicher mietvertrag, wohnrecht |
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